Standesrecht

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Folgende Frage:

Zwei Patentanwälte bilden eine Sozität. Der eine hat seinen Standort in Deppenhausen (familiär bedingt) der andere in München.
Gibt es eine Pflicht auf dem Briefkopf beide Standorte aufzuführen oder kann der nicht so gut klingende Standort (München :eek:) ) unaufgeführt bleiben.

LG
Alex
 

Fip

*** KT-HERO ***
Es gibt meines Wissens nach keine Verpflichtung, den einen Kanzleistandort auf dem Briefkopf aufzuführen. Seit der Lockerung einiger berufsrechtlicher Vorschriften (z.B. Wegfall des Zweigstellenverbots) sind die Berufsträger wesentlich freier in der Organisation der beruflichen Zusammenarbeit. Aber sicherheitshalber nochmal in den Vorschriften nachschauen oder die Kammer anrufen.

Macht doch neben dem Kanzleisitz in Deppenhausen eine Zweigstelle in München auf ...
 
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