luiseriegger
SILBER - Mitglied
Liebes Forum!
Ich habe hier eine Entgegenhaltung (eine Betriebsanleitung für eine Spielekonsole), die vom EPA aus dem Internet gezogen wurde. Das Erstellungsdatum der Datei ist 10 Monate vor meinem Anmeldetag.
Ich weiss, dass das DPMA bei Internetdokumenten knatschig wird; das EPA scheint hier nicht so streng. Die Rechtsprechung gibt nichts her, ob ein solches Dokument überhaupt als Stand der Technik zulässig ist.
Jetzt weiss ich nicht, ob ich die Relevanz des "SdT" anzweifeln soll oder nicht. Man weiss ja nicht, wann es genau ins Netz gestellt wurde. Was sagt ihr?
Danke schonmal,
Gruss Luise
Ich habe hier eine Entgegenhaltung (eine Betriebsanleitung für eine Spielekonsole), die vom EPA aus dem Internet gezogen wurde. Das Erstellungsdatum der Datei ist 10 Monate vor meinem Anmeldetag.
Ich weiss, dass das DPMA bei Internetdokumenten knatschig wird; das EPA scheint hier nicht so streng. Die Rechtsprechung gibt nichts her, ob ein solches Dokument überhaupt als Stand der Technik zulässig ist.
Jetzt weiss ich nicht, ob ich die Relevanz des "SdT" anzweifeln soll oder nicht. Man weiss ja nicht, wann es genau ins Netz gestellt wurde. Was sagt ihr?
Danke schonmal,
Gruss Luise