spinor
Schreiber
Hallo zusammen,
ich versuche herauszufinden, ob Erfahrung in Softwareentwicklung / Machine Learning als praktische technische Tätigkeit bei der Zulassung gewertet werden kann. Hat jemand konkrete Erfahrung damit? Oder ist es ein Fall von "es kommt drauf an"?
Hier ein paar Informationen, die mich über die Frage wundern lassen:
Eine Anfrage an den Service des DPMAs ist schon raus, aber vielleicht hat hier ja jemand Hinweise für mich.
ich versuche herauszufinden, ob Erfahrung in Softwareentwicklung / Machine Learning als praktische technische Tätigkeit bei der Zulassung gewertet werden kann. Hat jemand konkrete Erfahrung damit? Oder ist es ein Fall von "es kommt drauf an"?
Hier ein paar Informationen, die mich über die Frage wundern lassen:
- Das Merkblatt zur Patentanwaltsausbildung und -prüfung betont sehr, dass es manuelle/experimentelle Tätigkeit beispielsweise innerhalb einer Promotion prinzipiell zugelassen werden. Das würde ich eigentlich so verstehen, dass Softwareentwicklung da nicht drunter fällt.
- In dem Beitrag von 2004 ( https://kandidatentreff.de/communit...d-zulassung-zur-ausbildung-zum-pa.1241/page-2 ) behauptet allerdings der User "paule", dass "bisschen Programmieren während der Promotion" ausreichen würde.
- Es scheint ja auch Patentanwälte mit Software-lastigen Themen zu geben und eben auch Patente für computerimplementierte Erfindungen.
Eine Anfrage an den Service des DPMAs ist schon raus, aber vielleicht hat hier ja jemand Hinweise für mich.