Signaturkarte, Lesegerät und Software - günstiger Anbieter für geringe Volumina

Gerd

*** KT-HERO ***
Hi,

evtl. würden wir gerne mal versuchen online einzureichen.
Kann mir jemand günstige Anbieter für den benötigten Kram nennen?
Am Anfang würden wir das wohl gerne mal in kleinem Rahmen probieren wollen, also eher keine Flatrate-Varianten.

Gruß
Gerd
 

ConfoosedPhysicist

GOLD - Mitglied
Lesegerät und Karte gibt's mit Software vom EPA umsonst. Das DPMA bietet die Software zum Download auf der Homepage an, auch kostenlos. EPA-Karte tut auch beim DPMA. Man braucht nur eine bestehende Internet-Verbindung. Man kann also auch von zuhause oder vom Netbook mit Mobilfunk-Stick aus einreichen.
 

Gerd

*** KT-HERO ***
Hi,

danke für den Tipp!

Weiß jemand, ob die Bearbeitung wirklich 28 Tage dauert?

Gruß
Gerd
 

ConfoosedPhysicist

GOLD - Mitglied
Also, bei Kosten steht auf epo.org immer noch nichts, unter den FAQ steht zwar nur, dass die Nutzung der Software kostenlos ist. Als ich aber
'vor ein paar jahren'
ein Startpaket bestellt habe, kam keine Rechnung mit. So ein SmartCard-Leser kostet auch im Einzelhandel nur wenige Euro. Nach zwei Jahren war dann eine neue Karte fällig, die wieder ohne Rechnung kam.
Näheres s.
http://www.epo.org/applying/online-services/online-filing_de.html

Unter 'Erste Schritte' auf dieser Seite findet man als letzten Punkt einen Schnellkurs. Da steht dann
Ausriss
Die Smartcard, das Smartcard-Lesegerät, eine CD mit der neuesten Software-Version sowie
einige Informationsmaterialien erhalten Sie entgeltfrei in einem Starter-Kit.
Ende Ausriss

Nach meinem Verständnis heisst das: Kostet immer noch nix
 

patagonien

Vielschreiber
10. Kosten
Nach Absatz 2.5 der CP sind die Gebühren für die Nutzung von Smartcard, Smartcard-Lesegerät und Software in den Gebühren für die Dienstleistungen des EPA enthalten oder aber getrennt ausgewiesen. Daher stellt die EPO die Smartcard, das Smartcard-Lesegerät und die Software bereit, ohne zusätzliche Kosten zu berechnen. Beantragt ein Nutzer/Zertifikatnehmer jedoch mehr als eine Smartcard innerhalb von drei Jahren (wegen Verlusts, Diebstahls, Sperrung der Smartcard nach Eingabe einer falschen Administrator-PIN oder wegen eines sonstigen Widerrufs eines Zertifikats) oder beantragt er ein weiteres Smartcard-Lesegerät, bevor ein neues Lesegerät bereitgestellt wird, um die Einhaltung des vom EPA vorgeschriebenen technischen Standards zu gewährleisten, so liegt es im Ermessen der EPO, dem Nutzer/Zertifikatnehmer die entsprechenden Kosten in Rechnung zu stellen. Ist der Widerruf eines Zertifikats oder die Sperrung einer Smartcard auf eine Verletzung dieser Nutzungsbedingungen durch den Nutzer/Zertifikatnehmer zurückzuführen, so liegt es im Ermessen der EPO, eine weitere Smartcard überhaupt nicht oder nur gegen eine zusätzliche Gebühr bereitzustellen.
 
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