Praxis Sicherheitsanforderungen Kanzleiräume

Ah-No Nym

*** KT-HERO ***
Hallo

Zur Abwechslung mal ein etwas exotischeres Thema. Gibt es spezielle Anforderungen hinsichtlich der Alarmanlagen/Zutrittssicherung/Bewegungsmelder, die von Haftpflichtversicherungen für Kanzleiräume verlangt werden ? Wenn z.B. ein vertraulicher Anmeldungsentwurf geklaut wird, da außer einem normalen Türschloss nichts da war...

Muss man hier die volle Kanne gehen mit Bewegungsmeldern in Aktenspezifischen Räumen, Türsicherung mit automatischem Polizeiruf etc. ? Oder reicht es zur Erfüllung der anwaltlichen Sorgfaltspflicht, die Räume mit einem normalen Zylinderschloss abzusperren?

Ich meine jetzt nicht die Problematik hinsichtlich in den Räumen gelagerten Sachwerten wie IT etc., da das die Büroversicherungen abdecken und ggf. entsprechende Mindestanforderungen haben, sondern "immaterielle Werte", die im Büro zu finden sind ...

Hat irgendeiner Erfahrungen, Vorschläge, Ideen o.ä. ?

Grüße

Ah-No Nym
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Hallo Ah-No Nym,

an welche Versicherung denkst Du jetzt genau?

1. Eine Versicherung gegen Diebstahl? Mir scheint, das meinst Du mit "Büroversicherung", also die übliche gegen Sturmschaden, Wasserschaden, Brandschaden und eben gegen Einbruch. Die deckt zum Beispiel die Reparatur der eingeschlagenen Eingangstür ab oder auch die geklaute Bürokasse. Wohl auch die Neuanschaffung des Schulte, wenn dieser aus Eurer (auch nicht abgeschlossenen) Bibliothek entwendet wird.

Da gelten die üblichen Sorgfaltspflichten, also etwa Bürokasse muss abschließbar sein (damit man nichts herausnehmen kann) und selbst in einem abschließbaren Schrank (oder so) stehen, damit sie nicht insgesamt mitgenommen werden kann.

Aber ein geklauter Anmeldungsentwurf? Was willst Du da ersetzt bekommen? Meinst Du die Kosten für das "Nochmalausarbeiten"? Wäre theoretische denkbar. Aber irgendwo in den Tiefen Eures IT-Systems wird sich doch sowieso noch eine Kopie oder so finden ... Und gegen den Schaden, weil nun der Entwender die Anmeldung auf eigenen Namen anmeldet? Nunja, das Thema "widerrechtliche Entnahme" dürfte bekannt sein. Und hier hätte man auch noch gleich den Täter des Einbruchs leichtfüßig ermittelt.

2. "Bürohaftpflicht"? Das ist doch die, die eintritt, wenn Deine Mandanten bei Dir die Treppe herunterfallen oder sich am heißen Kaffee in der Besprechung die Zunge verbrennen. Oder wenn der Briefträger beim Drücken des Klingelknopfs einen Schlag bekommt.

Natürlich musst Du auch da der angemessenen Sorgfaltspflicht nachkommen und zum Beispiel einen ordentlichen Elektrofachbetrieb Eure Leitungen reparieren und warten lassen. Wenn Du das Deinen Nachbarn oder Cousin oder womöglich den Kandidaten machen lässt oder selbst dran rumbastelst, sieht das nicht so gut mit der Versicherungsleistung aus, wenns mal schiefgeht.

3. Oder meinst Du die Berufshaftpflichtversicherung, wofür Dein Begriff "anwaltliche Sorgfaltspflicht" spricht, der mit den Theman 1 und 2 ja nichts zu tun hat? Welcher Schadensfall mit welchem von Dir dadurch verursachten Schaden (in Geld) soll denn da bei einem Einbruch eintreten, den ausgerechnet die Berufshaftpflicht bei "richtigem" Verhalten finanziell abdeckt oder bei "nicht richtigem" Verhalten eben nicht abdeckt und der nicht sowieso schon unter die o. a. Diebstahlsversicherung fällt? Ansonst wäre es vielleicht eine Idee, Euren Versicherungsmenschen, bei dem Ihr die Berufshaftpflicht abgeschlossen habt, einfach direkt anzusprechen. Falls was Interessantes dabei herauskommt, wird die PAK das sicher gerne im nächsten Rundschreiben veröffentlichen.

Frohes Schaffen
Blood für PMZ
 

Ah-No Nym

*** KT-HERO ***
Hallo Blood und danke für den Beitrag

Ich denke an das Thema Industriespionage und den ganzen Batzen an vertraulichen Informationen, die wir in der Kanzlei aufbewahren. Man muss ja einen Entwurf einer Anmeldung nicht selbst anmelden, es reicht ja sofort die Vorbereitungen für die Aufnahme der Benutzung der Erfindung zu treffen oder einfach das technische Know-How abschöpfen. Jeder passt drauf auf, Entwürfe nur verschlüsselt per mail zu verschicken, aber Thema Einbruchsicherung ?

Eine Anfrage bei unserem Versicherer, den wir alle kennen, läuft, bis jetzt keine Rückantwort.

Kammer wusste nichts, ruf ich nochmal an. RA-Kammer (Bundeskammer und in Nürnberg) hatten keine Richtlinien o.ä.

Ich melde mich, wenn ich neue Infos habe

Grüße

Ah-No Nym
 
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