Sequenzprotokolle in Form von PDF-Dateien

union

*** KT-HERO ***
Eine Frage an die Biologen unter euch:

Reicht es, um den Richtlinien A, IV, 5. zu genügen, beim EPA ein Sequenzprotokoll in Form einer PDF-Datei einzureichen (auf Datenträger oder z.B. online)?

Eine PDF Datei sollte doch auch unter den Begriff "computer readable form" fallen, wie im WIPO Standard 25, Nummer 39ff. beschrieben, oder?
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Hallo,

bin zwar kein Biologe, ich glaube ich habe schon mal ein Sequenzprotokol als txt-Datei eingereicht.

LG
Alex
 

Smith-O

SILBER - Mitglied
Ich bin mir sicher, dass man das Seq Protokoll als txt einreichen muss. Der Grund ist glaube ich, dass das Amt die txt datei als Eingabe-File fuer die Suche in den Datenbanken braucht.
 

union

*** KT-HERO ***
Schmidt-O schrieb:
Der Grund ist, dass das Amt die txt datei als Eingabe-File fuer die Suche in den Datenbanken braucht.
Dieser Grund ist bestimmt der richtige, aber auf welche rechtliche Grundlage kann sich das Amt da beziehen?
 

MPS

GOLD - Mitglied
Ich verwende ausschliesslich Dateien, die mit dem Programm PATENT.IN erzeugt wurden. Ob das EPA andere Formate akzeptiert weiss ich nicht (es ist möglich), jedenfall wird dieses Porgramm von EPA und PCT empfohlen.
 

grond

*** KT-HERO ***
union schrieb:
Dieser Grund ist bestimmt der richtige, aber auf welche rechtliche Grundlage kann sich das Amt da beziehen?
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung: die Ermächtigung hierzu steht explizit in R. 30 (1) EPÜ. Auswendig hätte ich das allerdings auch nicht (mehr) gewusst...
 

union

*** KT-HERO ***
R 30(1) EPÜ verlangt lediglich, dass die Beschreibung das Sequenzprotokoll in standardisierter Darstellung zu enthalten hat.

Diese standardisierte Darstellung wird durch den WIPO Standard St. 25 definiert (siehe u.a. RiLi A, IV, 5.).

Aus diesem kann ich aber nicht ableiten, dass schlichte PDFs, die die Sequenzen in der standardisierten Weise aufführen, nicht auch erlaubt sein sollten.

Solche dem Standard zwar genügende PDFs sind aber natürlich ungeeignet fürs Recherchieren... aber wo steht nun, dass solche PDFs auch tatsächlich ausgeschlossen sind?
 

grond

*** KT-HERO ***
union schrieb:
R 30(1) EPÜ verlangt lediglich, dass die Beschreibung das Sequenzprotokoll in standardisierter Darstellung zu enthalten hat.
Also bei mir steht da:

"Sind in der europäischen Patentanmeldung Nucleotid- oder Aminosäuresequenzen offenbart, so hat die Beschreibung ein Sequenzprotokoll zu enthalten, das den vom Präsidenten des Europäischen Patentamts erlassenen Vorschriften für die standardisierte Darstellung von Nucleotid- und Aminosäuresequenzen entspricht."

Also ermächtigt R. 30(1) EPÜ den Präsidenten des EPA auch dazu, die Form dieser Darstellung zu bestimmen.
 

Groucho

*** KT-HERO ***
grond schrieb:
Also ermächtigt R. 30(1) EPÜ den Präsidenten des EPA auch dazu, die Form dieser Darstellung zu bestimmen.
was er am 2. Oktober 1998 offensichtlich getan hat, siehe Durchführungsvorschriften zu Regel 27a mit Bezug auf ABl. 1998, Beil. Nr. 2 zu 11/98, S. 59. Der WIPO-Standard ist danach seit 1.1.99 maßgebend.
 

union

*** KT-HERO ***
grond schrieb:
Also ermächtigt R. 30(1) EPÜ den Präsidenten des EPA auch dazu, die Form dieser Darstellung zu bestimmen.
Sehr richtig, grond!

Und mit den "Richtlinien für die Prüfung im EPA" hat er eine solche Vorschrift erlassen und die Form der Darstellung bestimmt:

Nämlich unter Teil A, Kapitel IV, 5. (siehe auch erster Beitrag in diesem Thread)

Nochmals die Ausgangsfrage:
Kann auch ein PDF eingereicht werden, solange das darin enthaltene Sequenzenprotokoll gemäß dem WIPO Standard formuliert ist?
 

grond

*** KT-HERO ***
union schrieb:
Und mit den "Richtlinien für die Prüfung im EPA" hat er eine solche Vorschrift erlassen
Das hat er garantiert nicht, denn die "Richtlinien" sind keine Entscheidungen, sondern letztlich ein Lehrbuch oder ein Kommentar, der sich an den Prüfer richtet. Entscheidungen des Präsidenten ergehen gewöhnlich in der Form von Durchführungsvorschriften.
 

union

*** KT-HERO ***
grond schrieb:
Das hat er garantiert nicht
Aber wenigstens im ABl. 1998, Beil. Nr. 2 zu 11/98, S. 59 (siehe Groucho) hat er's dann doch getan, oder?

Darin wird auf WIPO ST. 25 verwiesen, und so stellt sich immer noch die Frage, ob diesem Standard folgend auch PDFs eingereicht werden können...
 

grond

*** KT-HERO ***
union schrieb:
Aber wenigstens im ABl. 1998, Beil. Nr. 2 zu 11/98, S. 59 (siehe Groucho) hat er's dann doch getan, oder?
Ja. Es ging mir nur darum, dass die RiLis keine Rechtsquelle sind.


Darin wird auf WIPO ST. 25 verwiesen, und so stellt sich immer noch die Frage, ob diesem Standard folgend auch PDFs eingereicht werden können...
Das sollte dann in diesem Standard doch drinstehen? Mein Versuch einer Schnellsuche auf der wipo-Webseite war allerdings fruchtlos, so dass Du selbst noch einmal intensiver suchen müsstest.

Die Frage ob, warum und durch wen solche Vorschriften erlassen werden dürfen, ist jedenfalls geklärt.
 

Groucho

*** KT-HERO ***
Im Wipo Standard ST.25 heißt es:

COMPUTER READABLE FORM OF THE SEQUENCE LISTING
[...]
39. A copy of the sequence listing shall also be submitted in computer readable form, in addition to the sequence listing as contained in the application, whenever this is required by the competent Authority.


Was eine " computer readable form" ist, hat zumindest das USPTO genau festgelegt:

§ 1.824-Patent Rules: Form and format for nucleotide and/or amino acid sequence submissions in computer readable form.
[...]
(a) (2) The "Sequence Listing" in paragraph (a)(l) of this section shall be submitted in American Standard Code for Information Interchange (ASCII) text. No other formats shall be allowed.


Für das EPA konnte ich keine entsprechende Festlegung finden. Vielleicht weiß hier ja ein Biologe Bescheid?
 

upupa

GOLD - Mitglied
Für das EPA konnte ich keine entsprechende Festlegung finden. Vielleicht weiß hier ja ein Biologe Bescheid?
Meiner Meinung nach ist das im selben Standard unter Nummer 41. festgelegt:

COMPUTER READABLE FORM OF THE SEQUENCE LISTING
[...]
41. [...] The file recorded on the diskette or any other electronic medium that is acceptable to the competent Authority shall be encoded using IBM(2) Code Page 437, IBM Code Page 932(3) or a compatible code page.


Dabei geh' ich davon aus, dass diese IBM Code Pages irgendwie das gleiche sind wie das ASCII Format, aber da könnte ich falsch liegen.

Vielleicht wäre für die Beantwortung diese Frage ein Informatiker besser geeignet als ein Biologe... :)

upupa
 
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