hyperandy
*** KT-HERO ***
Gemäss §3(3) Nr. 2 Patentanwaltordnung (PAO) ist der Patentanwalt befugt, bei der Verlängerung der Schutzfrist eines eingetragenen Designs andere vor den Amtsgerichten zu vertreten. Nach §28(1) DesignG ist für die Aufrechterhaltung des Schutzes eines Designs durch Zahlung einer Aufrechterhaltungsgebühr bewirkt.
Warum muss ich also für eine Verlängerung der Schutzfrist bei einem Amtsgericht andere vertreten? Auf welchen Fall spielt die PAO an? Ist das ggf. ein Fall nach dem alten Gesetz?
Warum muss ich also für eine Verlängerung der Schutzfrist bei einem Amtsgericht andere vertreten? Auf welchen Fall spielt die PAO an? Ist das ggf. ein Fall nach dem alten Gesetz?