Scheinselbständigkeit

union

*** KT-HERO ***
Hallo Forum,

wie steht es eigentlich mittlerweile mit dem Thema Scheinselbständigkeit eines Patentanwalts, wenn dieser ausschließlich für eine Kanzlei arbeitet aber nicht angestellt ist.

Wird das noch seitens der Rentenversicherungsträger (oder wem sonst?) beobachtet/verfolgt?

Was muss/kann man tun, um nicht von der "Scheinselbständigkeitskeule" bedroht zu sein?

union
 

pak

*** KT-HERO ***
union schrieb:
Was muss/kann man tun, um nicht von der "Scheinselbständigkeitskeule" bedroht zu sein?
Ganz einfach: Für mehrere Kanzleien bzw. Mandanten arbeiten ;-)

Im Ernst: In den ersten drei Jahren wird Dir niemand vorwerfen können, dass Dein Kundenstamm noch nicht so groß ist. Danach solltest Du aber dafür sorgen, dass Du auch anderen Kunden Rechnungen schreibst, da Deine Selbständigkeit ansonsten irgendwann - mit Recht - unglaubwürdig wird. Notfalls helfen hier auch schon Rechnungen an befreundete Kollegen oder Firmen. Ein wenig Kreativität muss man hier schon aufbringen ...

pak
 

grond

*** KT-HERO ***
union schrieb:
Was muss/kann man tun, um nicht von der "Scheinselbständigkeitskeule" bedroht zu sein?
Die Keule droht nicht Dir, sondern der Kanzlei. Die Forderungen der Sozialkassen verjähren rein zufällig erst nach 30 Jahren. Wenn die Sozialkassen irgendwann mal auf den Trichter kommen, die Arbeitsverhältnisse von hunderttausenden Anwälten in Deutschland zu überprüfen, könnte es einen Super-GAU für die Kanzleien bzw. deren Partner in diesem Land geben.
 

Horst

*** KT-HERO ***
Mittlerweile wird übrigens zwischen Scheinselbständigen und arbeitnehmerähnlichen Selbständigen unterschieden.

Für arbeitnehmerähnliche Selbständige (idR solche mit vorwiegend einem Auftraggeber) gibt es die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht für die ersten drei(zwei?) Jahre der Selbständigkeit freistellen zu lassen.
 

Das gelbe U

*** KT-HERO ***
Platt ausgedrückt ist das dann kein Problem, wenn es nicht auf Dauer ist. Falls also nach einigen Jahren die AH (alten Herren) sich bequemen eine Partnerschaft nicht nur in Aussicht zu stellen oder aber auch andere Auftraggeber dazu kommen (dazu können auch selbst aquirierte Mandanten in der "Arbeitgeber"-Kanzlei zählen, die entsprechend honoriert werden und nachweisbar an der Person des Bearbeiters hängen) sollte sich die Sache juristisch gesehen in Luft auflösen.

Problematisch wird das Thema allerdings angesichts der zahlreich um sich greifenden "Juniorpartnerschaften" oder ähnlichem Blödsinn bis hin zu jahrzehntelangem Arbeiten für eine Kanzlei auf Honorarbasis. Problemaisch allerdings wiederum hauptsächlich für die Kanzleien, denn der Gesetzgeber war so freundlich, die Haftung des Scheinselbständigen für Sozialbeiträge auf die letzten 12 Monate (oder so ähnlich) zu begrenzen. Für den Rest steht alleine der AG (d.i. die Kanzlei) gerade. Das mit dem oben angesprochenen GAU könnte tatsächlich vielen RA- und auch einigen PA-Kanzleien drohen.....
 

grond

*** KT-HERO ***
Das gelbe U schrieb:
Falls also nach einigen Jahren die AH (alten Herren) sich bequemen eine Partnerschaft nicht nur in Aussicht zu stellen [...] Für den Rest steht alleine der AG (d.i. die Kanzlei) gerade. Das mit dem oben angesprochenen GAU könnte tatsächlich vielen RA- und auch einigen PA-Kanzleien drohen.....
Der Super-duper-GAU ist dann natürlich, wenn man gerade nach langer Strampelei frisch Partner geworden ist und dann für die Sozialabgaben der letzten 30 Jahre der paar Dutzend weiterhin in Scheinselbständigkeit gehaltenen Anwälte mithaftbar wird... (und für die eigenen natürlich auch!)
 

MynonA

Schreiber
union schrieb:
[...] Was muss/kann man tun, um nicht von der "Scheinselbständigkeitskeule" bedroht zu sein?
Ich hatte mal gehört, dass es der RV-Träger es als unproblematisch ansehen soll, wenn der Scheinselbständige in ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlt (keine Ahnung, ob das tatsächlich&noch so ist).

MynonA
 

studi

GOLD - Mitglied
Besser nicht den Befreiungsantrag stellen!!!

Der wird nämlich erst zum Anlass für eine Prüfung genommen! Am Ende wird dir Scheinselbstständigkeit bescheinigt. Schau lieber mal in einen SGB- Kommentar und gleich die Umstände deines Falles ab. Dann kanst du entscheiden was zu tun ist. Wenn wenigsten 1/6 bis 1/8 deines Umsatzes von anderen Kunden kommt bist du auf der sicheren Seite.

Die Regelung zielt ohnehin auf den Niedriglohnbereich ab. Hab noch nicht gehört, dass bei den Freiberuflern groß Druck gemacht worden wäre. Ansonsten hätten die Freelance Berufe wie z.B. Programmierer, Journalist und Unternehmensberater ein Problem.
 
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