Kurt
*** KT-HERO ***
Schädlichkeit einer früheren "ersten Anmeldung" für eine spätere Prioritätsanmeldung
Hi Forum,
folgende Merkmalskonstellation aus einer frühen Erstanmeldung E, einer späteren Prioritätsanmeldung P und einer Nachanmeldung N (mit Prioritätsbeanspruchung):
Fragen:
1.) Welchen Zeitrang hat der Hauptanspruch der Nachanmeldung N?
M.E. gebührt der Nachanmeldung N der Zeitrang 2011, da Erstanmeldung E nicht "denselben Gegenstand" (PVÜ 4 C IV) wie Prioritätsanmeldung P betrifft.
Falls die Priorität P für die Nachanmeldung N ungültig sein sollte:
2.) Welchen Zeitrang hätte ein folgendermaßen geänderter Hauptanspruch der Nachanmeldung N':
Vielen Dank schonmal für Meinungen,
Grüße Kurt
Hi Forum,
folgende Merkmalskonstellation aus einer frühen Erstanmeldung E, einer späteren Prioritätsanmeldung P und einer Nachanmeldung N (mit Prioritätsbeanspruchung):
Fragen:
1.) Welchen Zeitrang hat der Hauptanspruch der Nachanmeldung N?
M.E. gebührt der Nachanmeldung N der Zeitrang 2011, da Erstanmeldung E nicht "denselben Gegenstand" (PVÜ 4 C IV) wie Prioritätsanmeldung P betrifft.
Falls die Priorität P für die Nachanmeldung N ungültig sein sollte:
2.) Welchen Zeitrang hätte ein folgendermaßen geänderter Hauptanspruch der Nachanmeldung N':
Vielen Dank schonmal für Meinungen,
Grüße Kurt
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