Fabio Castello
SILBER - Mitglied
Hallo Forum,
hab mal ne Frage an Euch. Hatte neulich einen Fall bei dem die EP-Anmeldung im Jahre 2007 war. Im Jahre 2010 (1.April) ist dann die neue R 62a in Kraft getreten. Diese gilt für alle PatAnm. die nach dem 1.April 2010 den EESR od. ESR erhalten.
Das Problem: Vor R 62a war es ja usus, dass man für alle unabh. Ansprüche eine Recherche bekam und sich dann erst im Prüfungsverfahren einschränken musste. Mit dieser 62a ist es nun so, dass man sich shon zuvor einschränken muss, und die Recherche dann nur mehr über den angegebenen Anspruch erstreckt wird.
Jeder mit einer Anmeldung vor 2010 aber mit search report nach 1 April 2010 wurde somit in anbetracht des Rechercheumfangs gegnüber jedem (mit gleichem Anmeldetag) der seinen search report noch vor 1 April 2010 erhielt benachteiligt.
Meiner Meinung nach handelt es sich dabei um eine "echte Rückwirkung"! Wie seht Ihr das? Wenn ja, ist das wohl ein sehr fragliches Vorgehen des EPA...
Welche Mittel habe ich gegen fehlerhafte/diskriminierende/oä.. Normen die vom Präsident des EPA erlassen werden?
Wo sind dazu Entscheidungen zu finden? (EPA-Homepage hat ja nur dürftige Urteile zum internen Verwaltungrsrecht...)
Viele Grüße!
hab mal ne Frage an Euch. Hatte neulich einen Fall bei dem die EP-Anmeldung im Jahre 2007 war. Im Jahre 2010 (1.April) ist dann die neue R 62a in Kraft getreten. Diese gilt für alle PatAnm. die nach dem 1.April 2010 den EESR od. ESR erhalten.
Das Problem: Vor R 62a war es ja usus, dass man für alle unabh. Ansprüche eine Recherche bekam und sich dann erst im Prüfungsverfahren einschränken musste. Mit dieser 62a ist es nun so, dass man sich shon zuvor einschränken muss, und die Recherche dann nur mehr über den angegebenen Anspruch erstreckt wird.
Jeder mit einer Anmeldung vor 2010 aber mit search report nach 1 April 2010 wurde somit in anbetracht des Rechercheumfangs gegnüber jedem (mit gleichem Anmeldetag) der seinen search report noch vor 1 April 2010 erhielt benachteiligt.
Meiner Meinung nach handelt es sich dabei um eine "echte Rückwirkung"! Wie seht Ihr das? Wenn ja, ist das wohl ein sehr fragliches Vorgehen des EPA...
Welche Mittel habe ich gegen fehlerhafte/diskriminierende/oä.. Normen die vom Präsident des EPA erlassen werden?
Wo sind dazu Entscheidungen zu finden? (EPA-Homepage hat ja nur dürftige Urteile zum internen Verwaltungrsrecht...)
Viele Grüße!