Guten Morgen,
folgendes Problem liegt vor:
Eine europäische Patentanmeldung umfaßte anfangs zwei Erfindungen A und B und war nichteinheitlich. Beide Erfindungen wurden nach Zahlung zweier Recherchengebühren recherchiert, mit dem Ergebnis: für A sieht es ganz düster aus, für B schon etwas besser.
Mit dem ersten Bescheid forderte EPA den Anmelder auf, bekanntzugeben, welche Erfindung er geprüft haben möchte (A).
Mit dem zweiten Bescheid meint EPA nun verständlicherweise, daß es nichts patentfähiges finden könne. Der Anmelder möchte nun umschwenken und als Antwort auf den zweiten Bescheid Erfindung B geprüft haben.
Folgende Frage: Wie wahrscheinlich ist Eurer Meinung nach eine Zustimmung des Prüfers zum neuerlichen "Beginn von vorne"? Gemäß R. 86(3) + RiLi C VI-4.7 + Rechtsprechung Beschwerdekammern könnte hier eine unnötige Verzögerung des Verfahrens liegen, aber explizit habe ich noch keine Rechtsprechung zu einem vergleichbaren Fall gefunden. Wäre es eher ratsam, vorab die Zustimmung vom Prüfer per Telefon einzuholen, oder ist derartiges Anmelderverhalten eher gang und gäbe?
Für Hilfestellung dankt
Kask
folgendes Problem liegt vor:
Eine europäische Patentanmeldung umfaßte anfangs zwei Erfindungen A und B und war nichteinheitlich. Beide Erfindungen wurden nach Zahlung zweier Recherchengebühren recherchiert, mit dem Ergebnis: für A sieht es ganz düster aus, für B schon etwas besser.
Mit dem ersten Bescheid forderte EPA den Anmelder auf, bekanntzugeben, welche Erfindung er geprüft haben möchte (A).
Mit dem zweiten Bescheid meint EPA nun verständlicherweise, daß es nichts patentfähiges finden könne. Der Anmelder möchte nun umschwenken und als Antwort auf den zweiten Bescheid Erfindung B geprüft haben.
Folgende Frage: Wie wahrscheinlich ist Eurer Meinung nach eine Zustimmung des Prüfers zum neuerlichen "Beginn von vorne"? Gemäß R. 86(3) + RiLi C VI-4.7 + Rechtsprechung Beschwerdekammern könnte hier eine unnötige Verzögerung des Verfahrens liegen, aber explizit habe ich noch keine Rechtsprechung zu einem vergleichbaren Fall gefunden. Wäre es eher ratsam, vorab die Zustimmung vom Prüfer per Telefon einzuholen, oder ist derartiges Anmelderverhalten eher gang und gäbe?
Für Hilfestellung dankt
Kask