Request to provide prior art pursuant A 124 / R. 141 EPC

Ah-No Nym

*** KT-HERO ***
Hallo,

ich habe nun eine Aufforderung des EPA vor mir, demzufolge ähnlich zu einem IDS Informationen über in parallelen Verfahren befindlichen Stand der Technik eingereicht werden sollen. Wird dies nicht gemacht, gilt die Anmeldung als zurückgenommen

Mir war bewusst, dass diese Aufforderung auch vor EPÜ 2000 theoretisch möglich war, aber weder ich, noch meine Kollegen wurden bislang damit konfrontiert.

Wer hat denn sowas auch schon mal gehabt?

Soll nun im Sinne des "raising the bar"-Projekts grundsätzlich ein US-ähnliches IDS eingeführt werden?

Reicht es, die Dokumentennummern anzugeben, oder müssen Kopien eingereicht werden?

Fragen über Fragen....

Danke für Rückmeldungen,

Ah-No Nym

PS: mein "Kontakt" im EPA (befreundeter Prüfer) war auch sehr überrascht über die Aufforderung...
 

Pat_Kandidat

SILBER - Mitglied
Aufforderung bisher noch nicht bekommen. Wird aber ab dem 01.01.2011 für die, ab diesem Datum eingereichten Anmeldungen verpflichtend. Kann allerdings im Moment die entsprechende Mitteilung des EPA nicht mehr finden. Vielleicht kann ja jemand weiterhelfen.
 

Ah-No Nym

*** KT-HERO ***
... aber die Änderung betrifft ja nur die Verpflichtung zum Einreichen von Unterlagen aus dem Verfahren der Prioanmeldung... nicht alle parallele Verfahren, oder?

Naja, vielleicht gibt es eine interne Anweisung, dass dies in Zukunft immer gemacht werden soll und der Prüfer ist tatsächlich seiner Zeit voraus :)

komisch ist es aber doch...
 

Pat_Kandidat

SILBER - Mitglied
Die aktuelle Regel 141 lautet ja wie folgt:

Regel 141: Das Europäische Patentamt kann den Anmelder auffordern, innerhalb einer zu bestimmenden Frist Auskünfte zu erteilen über den Stand der Technik, der bei der Prüfung von nationalen oder regionalen Patentanmeldungen berücksichtigt wurde und eine Erfindung betrifft, die Gegenstand der europäischen Patentanmeldung ist.


Dies hat der Prüfer nun offensichtlich getan.

Das gleiche gilt dann in der geänderten Regel 141 Abs. 3.
 

grond

*** KT-HERO ***
Ich habe das seit einiger Zeit (ca. ein Jahr) regelmäßig, wir haben am Anfang aber auch mit etwas Verwunderung reagiert. Es hat einige Zeit gedauert, den Überseemandanten klarzumachen, was wir da von ihnen haben wollen und dass es wirklich wichtig ist. Inzwischen läuft es ganz gut.

Man muss nur eine formlose Liste von genannten Druckschriften zusammenstellen, keine Kopien einreichen.
 
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