Reihenfolge bei der Erfindernennung

PAmuckl

SILBER - Mitglied
Hallo zusammen,MAN bemängelt, dass er in der Veröffentlichung an 2. Stelle der 3 Erfinder gelandet ist, und nicht, wie es richtig sein sollte, an 1. Stelle . Habe jetzt alles durch gesehen, m.E. ist es völlig egal ob an 1., 2. oder 3. Stelle (vom Einfluß auf das Ego des Erfinders mal abgesehen). Kennt jemand einen Kommentar o.ä. mit dem ich ihm das schriftlich bestätigen könnte? Und 2. Frage: In USA sollte das ja nicht anders sein, oder?Dank schonmal für eure Mühe und nen schönen Tag.Rudi
 

Kugelblitz

GOLD - Mitglied
... m.E. ist es völlig egal ob an 1., 2. oder 3. Stelle (vom Einfluß auf das Ego des Erfinders mal abgesehen). Kennt jemand einen Kommentar o.ä. mit dem ich ihm das schriftlich bestätigen könnte? Und 2. ...

Sehe ich auch so. Aus dem Gesetz mag sich das Recht auf Erfindernennung ergeben, nicht aber das Recht auf Erfindernennung "in bestimmter Reihenfolge". (Ist es nicht ohnehin so, dass die Erfinder auf den Veröffentlichungen alphabetisch sortiert sind ? Muss nochmal nachsehen...) Wer nun den größeren Anteil an der Erfindung hat, ist nach meinem Verständnis allein für die Erfindervergütung, nicht aber für die Erfindernennung relevant, zumal alle genannten Personen Erfinder sind. Mit einem Kommentarauszug kann ich leider nicht dienen, ich würde dem Erfinder das aber genau so darlegen ...

Kugelblitz
 
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union

*** KT-HERO ***
Hallo zusammen,MAN bemängelt, dass er in der Veröffentlichung an 2. Stelle der 3 Erfinder gelandet ist, und nicht, wie es richtig sein sollte, an 1. Stelle . Habe jetzt alles durch gesehen, m.E. ist es völlig egal ob an 1., 2. oder 3. Stelle (vom Einfluß auf das Ego des Erfinders mal abgesehen). Kennt jemand einen Kommentar o.ä. mit dem ich ihm das schriftlich bestätigen könnte?

Im Schulte, 8. Aufl, §63 RdNr. 9 wird auf BGH Luftfilter verwiesen, demzufolge "Miterfinder keinen Anspruch auf Angabe des Umfangs oder des Ausmaßes ihrer Beteiligung" haben.

Vielleicht genügt das ja zum Überzeugen, insofern Dein Erfinder deshalb an erster Stelle stehen möchte, da er meint, den größten Teil beigetragen zu haben...

union
 

PAmuckl

SILBER - Mitglied
Dank für die Ausführungen!
An die Luftfilterentscheidung komme ich im Moment nicht heran. Interessant ist aber in diesem Zusammenhang auch die BGH-Entsch. Rollenantriebseinheit (wer Interesse hat: insb. S.8).
Danach sind die Erfinder entweder eine BGB-Gesellschaft /705ff BGB) oder eine Bruchteilsgemeinschaft (741 ff BGB) (je nachdem ob ein Vertrag darüber geschlossen wurde oder nicht).
Zitat:
"Besteht eine Gemeinschaft, kann zwar über das Patent
als Ganzes nur gemeinschaftlich verfügt werden. Die Teilhaber sind jedoch in
der Lage, über ihren Anteil an der Erfindung frei zu disponieren"

Und das bedeutet weiter: Welchen Anteil ein Erfinder (der Drittgenannte oder der Erstgenannte) an der Gesamterfindung erhält (z.B. im Rahmen der Erfindervergütung) hängt von seinem Beitrag zur Erfindung ab und muss notfalls zivilrechtlich erstritten werden.

Gruß R.
 

Groucho

*** KT-HERO ***
Hallo zusammen,MAN bemängelt, dass er in der Veröffentlichung an 2. Stelle der 3 Erfinder gelandet ist, und nicht, wie es richtig sein sollte, an 1. Stelle .i

Im Sinne einer pragmatischen Problemlösung, die auch den anerkennungshungrigen Erfinder zufriedenstellen sollte, könnte man ja eine Eingabe beim Amt machen, in der das DPMA darauf hingewiesen wird, dass Erfinder X der 1. Erfinder ist und bitten, diese Information erforderlichenfalls bei der Erfinderbenennung zu berücksichtigen.
 
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