Regelungsgehalt § 3 III S. 2 PAO

Ahja

Vielschreiber
Hallo zusammen,

versteht jemand den Regelungsgehalt der o.g. Norm:

"Der Patentanwalt ist ferner befugt, bei der Verlängerung der Schutzfrist eines eingetragenen Designs andere vor den Amtsgerichten zu vertreten"

Vielen Dank2
 

PriorArtDefense

SILBER - Mitglied
Die Verlängerung von Geschmacksmustern, die bis in die späten 80ger angemeldet worden sind, konnte der Patentanwalt vor dem Amtsgericht vornehmen. Die Vorschrift wird mit Wirkung ab August 2022 geändert.
 
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