Wenn die Kanzlei viele US-Mandanten hat, solltest Du aber n Referenzen vorlegen, wobei n wenigstens näherungsweise eine natürliche Zahl sein kann. n kann positiv sein, ist aber darauf nicht eingeschränkt, wie jedem Bewerber klar ersichtlich sein wird. n kann auch größer 0 oder wenigstens näherungsweise ungleich 0 sein, muss aber nicht, da die Bewerbung auch solche Ausführungen einschließt, bei denen beliebig viele n Referenzen beizulegen sind.