Patentonkel
GOLD - Mitglied
Hallo,
kann jemand SICHER, d.h. idealerweise aus eigener Erfahrung, bestätigen, ob sich die Gebührenermäßigung um 30% auch auf die Zuschlagsgebühr zur Jahresgebühr bezieht? Die Zuschlagsgebühr ist in den Veröffentlichungen des EPA zur Gebührenermäßigung leider nicht explizit aufgeführt.
kann jemand SICHER, d.h. idealerweise aus eigener Erfahrung, bestätigen, ob sich die Gebührenermäßigung um 30% auch auf die Zuschlagsgebühr zur Jahresgebühr bezieht? Die Zuschlagsgebühr ist in den Veröffentlichungen des EPA zur Gebührenermäßigung leider nicht explizit aufgeführt.