EPÜ R.161(1) AO EPÜ nF

pak

*** KT-HERO ***
Hallo zusammen,

ich habe gerade erstmalig eine Mitteilung nach der neuen Regel 161(1) AO EPÜ auf den Tisch bekommen. In diesem Fall war der vom EPA als Recherchebehörde vorgelegte internationale Recherchebericht positiv.

Da ich der Mitteilung keine "Aufforderung" im Sinne der R.161(1)S.1 entnehmen konnte, die zu der Beseitigung von Mängeln (die ja nicht vorhanden sind) auffordert, gehe ich davon aus, dass R.161(1)S.2 hier nicht relevant ist. Sollte ich also sowohl auf die Stellungnahme als auch auf die Einreichung neuer Anmeldeunterlagen verzichten, so wird die Anmeldung durchgewunken und gilt nicht als zurückgenommen.

Oder?

pak
 

Pat_Kandidat

SILBER - Mitglied
Rili B-XII, 9
Reaktion auf den erweiterten europäischen Recherchenbericht (EESR)
Der Anmelder hat innerhalb der Frist für die Stellung des Prüfungsantrags nach Regel 70 (1) auf die Stellungnahme zur Recherche zu reagieren (siehe C-VI, 1.1).
[?]
Hingegen muss der Anmelder nicht auf den europäischen bzw. den ergänzenden europäischen Recherchenbericht reagieren, wenn dieser vor dem 1. April 2010 erstellt wurde, wenn er nicht durch eine Stellungnahme zur Recherche ergänzt wird (siehe XII, 1.1 zu Anmeldungen, für die eine Stellungnahme zur Recherche erstellt wird) oder wenn die Stellungnahme zur Recherche positiv war (siehe B-XII, 3.9).


Rili B-XII-3.9
Positive Stellungnahme
Nach der in XII, 3.1 bis XII, 3.8 beschriebenen Analyse kann die Recherchenabteilung zu dem Schluss gelangen, dass die Anmeldung und die Erfindung, die sie zum Gegenstand hat, die Erfordernisse des EPÜ erfüllen. In diesem Fall enthält die Stellungnahme zur Recherche eine allgemeine positive Bewertung der Anmeldungsunterlagen.
[?]
In den vorstehend genannten Fällen muss der Anmelder nicht auf die Stellungnahme zur Recherche reagieren (siehe XII, 9).
 

Pat_Kandidat

SILBER - Mitglied
Habe eben festgestllt, dass ich den falschen Teil der Rili zitiert habe. Es ging ja nicht um einen EESR sondern die Erwiderung auf WO-ISA/IPER.
Es gilt jeoch entsprechendes. Bitte in den Rili unter C-VI-11, 3.5.1 nachlesen.
 

pak

*** KT-HERO ***
Pat_Kandidat schrieb:
Habe eben festgestllt, dass ich den falschen Teil der Rili zitiert habe. Es ging ja nicht um einen EESR sondern die Erwiderung auf WO-ISA/IPER.
Es gilt jeoch entsprechendes. Bitte in den Rili unter C-VI-11, 3.5.1 nachlesen.
Danke für den Hinweis. Bin zwar kein Freund der Richtlinien, aber bei der praktischen Auslegung der Normen können diese ja ab und an hilfreich sein ;-)

pak
 
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