Ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt.
Ein Prüfer des DPMA schickt per Email eine Stellungnahme zur Patentfähigkeit einer Patentanmeldung an den Anmelder mit Fristsetzung für den Anmelder auf die Argumente zu reagieren.
Wie ist diese Mail zu bewerten ? Handelt es es sich hier um einen klassischen schriftlichen Prüfungsbescheid ? Welche Rechtswirkung haben vor dem DPMA Emails ?
Leider läßt sich in den Mitteilungen des Präsidenten des DPMA auf die Schnelle hierzu nichts finden.
Vielen Dank für eine Antwort.
Ein Prüfer des DPMA schickt per Email eine Stellungnahme zur Patentfähigkeit einer Patentanmeldung an den Anmelder mit Fristsetzung für den Anmelder auf die Argumente zu reagieren.
Wie ist diese Mail zu bewerten ? Handelt es es sich hier um einen klassischen schriftlichen Prüfungsbescheid ? Welche Rechtswirkung haben vor dem DPMA Emails ?
Leider läßt sich in den Mitteilungen des Präsidenten des DPMA auf die Schnelle hierzu nichts finden.
Vielen Dank für eine Antwort.