Prüfung auf Patentfähigkeit bei medizinischer Indikation

Kurt

*** KT-HERO ***
Hallo Forum,

wie wird eigentlich ein Patentantrag auf Stoffschutz aufgrund medizinischer Indikation geprüft? Sprich, der Prüfer kann doch gar nicht feststellen, ob die Stoffmischung irgendeine Wirkung, und noch weniger, die behauptete medizinische Wirkung hat.

Vielen DANK schonmal für Erfahrungswerte bzw. Aufklärung

Grüße Kurt
 

grond

*** KT-HERO ***
Kurt schrieb:
wie wird eigentlich ein Patentantrag auf Stoffschutz aufgrund medizinischer Indikation geprüft? Sprich, der Prüfer kann doch gar nicht feststellen, ob die Stoffmischung irgendeine Wirkung, und noch weniger, die behauptete medizinische Wirkung hat.
Der Prüfer kann doch in den seltensten Fällen darüber urteilen, ob eine Erfindung tatsächlich ausführbar ist oder so, wie beschrieben, funktionieren kann. Außer in offensichtlichen Fällen (perpetuum mobile, Science Fiction) wird er deshalb das Thema gar nicht berühren. Wenn Du behauptest, dass der Wirkstoff völlig überraschend und unvorhersehbar auch gegen eine andere Krankheit wirkt, wird der Prüfer Dir das wohl glauben müssen. Im Einspruch oder bei der Nichtigkeit kann das aber natürlich durchaus ein Thema werden.
 

Kurt

*** KT-HERO ***
Hmm danke, dann kann ich aber doch jeden Kuchenteig anmelden und dabei behaupten er hätte therapeutische Wirkungen?

Grüße Kurt
 

Groucho

*** KT-HERO ***
Kurt schrieb:
Hmm danke, dann kann ich aber doch jeden Kuchenteig anmelden und dabei behaupten er hätte therapeutische Wirkungen?
Der Prüfer wird einen Beleg für die behauptete Wirkung verlangen.

Wenn Du durch eine belastbare Vergleichsstudie nachweisen kannst, dass Mürbekuchenteig gegen Magenkrebs hilft, dann sollte es auch einen entsprechenden zweckgebundenen Stoffschutz geben.
 

Kurt

*** KT-HERO ***
Groucho schrieb:
Der Prüfer wird einen Beleg für die behauptete Wirkung verlangen.
Hmm es ist also offenbar doch ein Nachweis für die behauptete Wirkung erforderlich, wenn auf medizinische Indikation angemeldet wird.
Groucho schrieb:
dann sollte es auch einen entsprechenden zweckgebundenen Stoffschutz geben.
Ahh ok danke, natürlich "zweckgebunden"...

Das normale Kuchenbacken bleibt dann von einem etwaigen Patent wieder unberührt.

Dank und Grüße Kurt
 
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