Naja, wenn das Übersetzungserfordernis mal fällt und das Europäische Patent damit billiger wird könnte es durchaus sein, dass die meisten Fälle zum Europäischen Patentgericht kommen: Rechtsmittel gegen das EPA im Erteilungsverfahren und Nichtigkeitsklagen.
Im Ürbrigen ändern die Nichtigkeitssenate gerade ihre Praxis und erkennen nur noch die Gebühren von Patent- oder Rechtsanwalt an (zumindest der 4. Senat macht's so). Ob dann der Mandant auf Dauer beides zahlt, wenn er nur die Hälfte wiederkriegt scheint zweifelhaft zu sein.
Schließlich ist es ja auch in den USa so, dass die meisten Sachen beim USPTO liegen, trotzdem werdet auch Ihr wohl in der Regel einen Juristen (Attorney at law) mit der Vertretung beauftragen, oder?