Produktanspruch mit Eigenschaftsmerkm. und Verfahrensanspruch mit Realisierungsmerkm?

Gerd

*** KT-HERO ***
Hi,

angenommen es geht um eine Erfindung, die eine Aufgabe löst, indem sie ein Produkt offenbart, das bestimmte Eigenschaften in Bezug auf das Verhalten gegenüber bestimmten Umwelteinflüssen aufweist, und die ein Verfahren offenbart, mit dem dieses Verhalten realisiert werden kann.
Die Produkt- und Verfahrensansprüche unterscheiden sich bezüglich der Anspruchsmerkmale eventuell erheblich.

Beispielsweise bestehe die Aufgabe darin, ein Auto bereitzustellen, das an einem unbewölkten Sommertag abends in Flammen aufgeht.
Der Erfinder stellt fest, dass die Sonne morgens und abends stark infrarot strahlt, mittags aber stark ultraviolett und kombiniert außerdem bekannte Lacke auf neue Art und Weise.

Er beansprucht nun beispielsweise:
1. Ein KFZ, gekennzeichnet dadurch, dass ein Entzündungsvorgang dann ausgelöst wird, wenn nach einem Übergang von infraroter Bestrahlung zu einer ultravioletten Bestrahlung ein weiterer Übergang zu einer infraroten Bestrahlung eintritt.

2. Verfahren zur Herstellung eines eines KFZ, gekennzeichnet dadurch, dass das KFZ zuerst lackiert wird mit einem Lack, der durch Kontakt mit Luftsauerstoff in Flammen aufgeht, danach mit einem sauerstoffdichten Lack, der bei Bestrhlung mit Infrarotlicht verdampft, danach mit einem Lack, der bei Bestrahlung mit UV-Licht verdampft, und abschließend wiederum mit einem Lack, der bei Bestrahlung mit Infrarotlicht verdampft.

Sehr Ihr dabei irgendwelche Probleme?

Gruß
Gerd
 
Zuletzt bearbeitet:

Gerd

*** KT-HERO ***
Hi,

sorry, mein Fehler. Hab jetzt in Anspruch 2 "Ein KFZ" durch "Verfahren zur Herstellung eines KFZ" ersetzt.

Gruß
Gerd
 

grond

*** KT-HERO ***
Beispielsweise bestehe die Aufgabe darin, ein Auto bereitzustellen, das an einem unbewölkten Sommertag abends in Flammen aufgeht.

Die Aufgabe und alternative Lösungen sollen also schon bekannt sein? (Siehe >500 Fälle in Berlin und Hamburg...)


1. Ein KFZ, gekennzeichnet dadurch, dass ein Entzündungsvorgang dann ausgelöst wird, wenn nach einem Übergang von infraroter Bestrahlung zu einer ultravioletten Bestrahlung ein weiterer Übergang zu einer infraroten Bestrahlung eintritt.

2. Verfahren zur Herstellung eines eines KFZ, gekennzeichnet dadurch, dass das KFZ zuerst lackiert wird mit einem Lack, der durch Kontakt mit Luftsauerstoff in Flammen aufgeht, danach mit einem sauerstoffdichten Lack, der bei Bestrhlung mit Infrarotlicht verdampft, danach mit einem Lack, der bei Bestrahlung mit UV-Licht verdampft, und abschließend wiederum mit einem Lack, der bei Bestrahlung mit Infrarotlicht verdampft.

Sehr Ihr dabei irgendwelche Probleme?

Welche erwartest Du denn? Ein Einheitlichkeitsproblem sehe ich nicht. Der erste Anspruch ist aber unklar, da er nur das Problem beschreibt, nicht die technischen Merkmale zu seiner Lösung. Beim zweiten Anspruch wäre die Frage, ob selbstentzündende und verdampfende Lacke dem Fachmann vertraut oder wenigstens Beispiele für solche in der Beschreibung offenbart sind.
 

Rex

*** KT-HERO ***
Der erste Anspruch ist aber unklar, da er nur das Problem beschreibt, nicht die technischen Merkmale zu seiner Lösung. Beim zweiten Anspruch wäre die Frage, ob selbstentzündende und verdampfende Lacke dem Fachmann vertraut oder wenigstens Beispiele für solche in der Beschreibung offenbart sind.

Sehe ich genauso. Ich würde nur einen Anspruch formulieren, ungefähr so:

KFZ, dadurch gekennzeichnet, dass es folgende Lackschichten aufweist: eine unterste, erste Lackschicht, die durch Kontakt mit Luftsauerstoff in Flammen aufgeht, eine zweite sauerstoffdichte Lackschicht, die bei Bestrahlung mit Infrarotlicht verdampft, eine dritte Lackschicht, die bei Bestrahlung mit UV-Licht verdampft und eine oberste, vierte Lackschicht, die bei Bestrahlung mit Infrarotlicht verdampft, damit durch die vier Lackschichten ein Entzündungsvorgang dann ausgelöst wird, wenn nach einem Übergang von infraroter Bestrahlung zu einer ultravioletten Bestrahlung ein weiterer Übergang zu einer infraroten Bestrahlung eintritt.
 

grond

*** KT-HERO ***
Ich würde vielleicht noch die Reihenfolge der Schichten durch eine solche Formulierung klarstellen: "eine auf der x-1. Schicht angeordnete x. Schicht". Außerdem natürlich nicht mit Verfahrensschritten formulieren, sondern nach dem Schema "Schicht, die ausgebildet ist, sich bei Kontakt mit Sauerstoff zu entzünden". Wir wollen schließlich nicht nur das just in diesem Moment in Brand geratende Auto beanspruchen, sondern auch das Auto, wie es angeboten wird.
 

Gerd

*** KT-HERO ***
Hi,

der Mandant hätte wohl gerne seine Idee geschützt, die Veränderung des Strahlungsspektrums als Trigger auszunutzen.

Im Prinzip ist das evtl. eher eine nicht patentierbare Erkenntniss als eine Erfindung, aber da funktionelle Merkmale zumindest nicht absolut ausgeschlossen sind...

Eine mögliche technische Ausführung hat er ja auch angeführt. Den Schutzumfang hätte er natürlich gerne mööööglichst breit.

Die entsprechenden Lacke (aber nicht in dieser Kombination) sind natürlich bekannt und auch in Beispielen aufgeführt.

Gruß
Gerd
 

upupa

GOLD - Mitglied
Beispielsweise bestehe die Aufgabe darin, ein Auto bereitzustellen, das an einem unbewölkten Sommertag abends in Flammen aufgeht.

[...]

Sehr Ihr dabei irgendwelche Probleme?

Ja, das klingt meiner Meinung nach wie eine Erfindung, deren gewerbliche Verwertung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstößt (zumindest außerhalb von Berlin), Art. 53 a EPÜ oder §2 Abs. 1 PatG.

:)
 
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