Mit dem neuen Art.54(3) ist es jetzt ja schwerer, ein europäisches Patent zu bekommen.
Beispielsweise wird einem ein EP-Patent entgegengehalten, dass nur CH/LI benannt hat und leider voll neuheitsschädlich trifft. Dann bekommt man im ganzen EPÜ-Land kein Patent mehr, obwohl in allen Ländern außer CH/LI gar keine Doppelschutzgefahr besteht.
Leider erfährt man von so einem 54(3) Stand der Technik meistens erst dann, wenn die Priofrist abgelaufen ist. Da Umwandlung aufgrund 54(3) in so gut wie allen EPÜ-Staaten nicht vorgesehen ist, steht man ziemlich bedröppelt da und muß dem Mandant erklären, warum er jetzt bspw. in DE, FR und GB kein Patent bekommt, obwohl dies bei drei nationalen Anmeldungen kein Problem gewesen wäre.
Hat man eine PCT-Anmeldung laufen, besteht u.U. noch die Möglichkeit, direkt in nationale Phasen zu gehen und sich die nationalen Patente zu holen.
Leider sind aber bei einer steigenden Anzahl von EPÜ-Staaten die nationalen PCT-Wege geschlossen worden, wobei dies am bedeutensten in Bezug auf FR, IT, BE und NL sein dürfte. Diese wären also auch trotz PCT futsch.
Da frage ich mich jetzt, ob man den Mandanten raten sollte, zumindest in FR immer national nachanzumelden (bei den "global playern" wohl alle mit geschlossenem Weg)? Insbesondere in harten Märkten, wo 54(3) Stand der Technik üblich ist, scheint mir das gegeben. Wie macht Ihr das?
M.E. sollte 54(3) schleunigst in allen Ländern Umwandlungsgrund werden, dann wäre das Problem beseitigt.
Beispielsweise wird einem ein EP-Patent entgegengehalten, dass nur CH/LI benannt hat und leider voll neuheitsschädlich trifft. Dann bekommt man im ganzen EPÜ-Land kein Patent mehr, obwohl in allen Ländern außer CH/LI gar keine Doppelschutzgefahr besteht.
Leider erfährt man von so einem 54(3) Stand der Technik meistens erst dann, wenn die Priofrist abgelaufen ist. Da Umwandlung aufgrund 54(3) in so gut wie allen EPÜ-Staaten nicht vorgesehen ist, steht man ziemlich bedröppelt da und muß dem Mandant erklären, warum er jetzt bspw. in DE, FR und GB kein Patent bekommt, obwohl dies bei drei nationalen Anmeldungen kein Problem gewesen wäre.
Hat man eine PCT-Anmeldung laufen, besteht u.U. noch die Möglichkeit, direkt in nationale Phasen zu gehen und sich die nationalen Patente zu holen.
Leider sind aber bei einer steigenden Anzahl von EPÜ-Staaten die nationalen PCT-Wege geschlossen worden, wobei dies am bedeutensten in Bezug auf FR, IT, BE und NL sein dürfte. Diese wären also auch trotz PCT futsch.
Da frage ich mich jetzt, ob man den Mandanten raten sollte, zumindest in FR immer national nachanzumelden (bei den "global playern" wohl alle mit geschlossenem Weg)? Insbesondere in harten Märkten, wo 54(3) Stand der Technik üblich ist, scheint mir das gegeben. Wie macht Ihr das?
M.E. sollte 54(3) schleunigst in allen Ländern Umwandlungsgrund werden, dann wäre das Problem beseitigt.