Pimpek
Vielschreiber
Hallo,
ich bin grade etwas verwirrt. Ich dachte immer, für die GM gilt eine Prio von 6 Monaten und dies wäre in Art. 29 nachzulesen. Wenn man sich den Artikel aber mal richtig durchliest, erfährt man ja nur, dass man innerhalb von 6 Monaten ab AT der vorigen Anmeldung deren Prio für eine GMA beanspruchen kann. Gibt es keinen Artikel, in dem quasi gesagt wird, "man kann die Prio einer GM 6 Monate ab AT für Nachanmeldungen beanspruchen"???
Danke!
Pimpek
ich bin grade etwas verwirrt. Ich dachte immer, für die GM gilt eine Prio von 6 Monaten und dies wäre in Art. 29 nachzulesen. Wenn man sich den Artikel aber mal richtig durchliest, erfährt man ja nur, dass man innerhalb von 6 Monaten ab AT der vorigen Anmeldung deren Prio für eine GMA beanspruchen kann. Gibt es keinen Artikel, in dem quasi gesagt wird, "man kann die Prio einer GM 6 Monate ab AT für Nachanmeldungen beanspruchen"???
Danke!
Pimpek