GMV Priorität

Pimpek

Vielschreiber
Hallo,

ich bin grade etwas verwirrt. Ich dachte immer, für die GM gilt eine Prio von 6 Monaten und dies wäre in Art. 29 nachzulesen. Wenn man sich den Artikel aber mal richtig durchliest, erfährt man ja nur, dass man innerhalb von 6 Monaten ab AT der vorigen Anmeldung deren Prio für eine GMA beanspruchen kann. Gibt es keinen Artikel, in dem quasi gesagt wird, "man kann die Prio einer GM 6 Monate ab AT für Nachanmeldungen beanspruchen"???

Danke!
Pimpek
 

pak

*** KT-HERO ***
Hallo Pimpek,

die GMV kann ja nicht pauschal festlegen, dass man aus der Gemeinschaftsmarke ein Prioritätsrecht für Nachanmeldungen in jedwedem Ausland hat. Das muss man schon der dem jeweiligen nationalen Recht überlassen.

In Deinem Fall dürfte sich das Prioritätsrecht wie folgt ergeben:

Gemeinschaftsmarkenanmeldung -> Art. 32 GMV -> hat Wirkung einer vorschriftsmäßigen Anmeldung in den Vertragsstaaten der EU (bspw. DE) -> DE ist Mitgliedsstaat der PVÜ -> PVÜ Art. 4 -> 6 Monate Priofrist für Nachanmeldungen (in PVÜ-Staaten)

Gruß

pak
 

arcd007

*** KT-HERO ***
Hi Pimpek,

die GMV kann nicht regeln, wie die GM-Anmeldung in anderen rechtskreisen zu behandeln ist. In Deutschland ist das in §34(1) MarkenG i.V.m. Art 4A I PVÜ und Art 4A III PVÜ. Weiter s. ebenfalls Art 32 GMV und auch Art 2 I TRIPs i.V.m. Art 4IPVÜ

HTH

arcd007
 

arcd007

*** KT-HERO ***
Ahh, da hat sich wohl mein Beitrag mit der Panzerabwehrkanone überschnitten...immerhin sind wir zum im Wesentlichen gleichen Ergebnis gelangt :D
 
Zuletzt bearbeitet:

Karl

*** KT-HERO ***
Meine Vermutung (bin mir mit Markenzeugs nie so ganz sicher, scheint mir aber strukturell die gleiche Situation wie bei Patenten zu sein):

In der GMV sind Bedingungen für Gemeinschaftsmarkenanmeldungen geregelt. Zu diesen Bedingungen zählt, wie sich der Zeitrang der einzureichenden Gemeinschaftsmarkenanmeldung berechnet.

Die GMV kann jedoch schlecht festlegen, wie das Gemeinschaftsmarke selbst als Prioritätsgrundlage für andere Marken dient. Wenn ich eine Marke in einem Land X einreiche und die Prio einer Gemeinschaftsmarkenanmeldung in Anspruch nehmen möchte (wie auch immer so ein Fall zu Stande kommt) ist es doch die Sache der Gesetzgebung von Land X, wie es mit der Gemeinschaftsmarke als Prioritätsgrundlage umgeht. Diese Gesetzgebung muss natürlich mit den internationalen Verträgen, denen Land X beigetreten ist, konform sein (insbesondere dem PVÜ, sofern Land X dem beigetreten ist).

Das gleiche kennt man doch von Patenten. Im EPÜ ist beispielsweise in den A87-89 geregelt, wie eine Priorität FÜR eine EP-Anmeldung in Anspruch genommen werden kann. Das die EP-Anmeldung selbst als Prioritätsgrundlage dienen kann ergibt sich nicht explizit aus dem EPÜ, sondern daraus, dass dies in dem Gesetzestext, auf dessen Grundlage die Nachanmeldung erfolgen soll (beispielsweise das PCT) in irgend einer Weise drinnsteht.

Es steht ja auch nicht im US-Recht, dass eine US-Provisional eine Prio für eine EP-Anmeldung bilden kann, sondern dies geht aus dem EPÜ (und einer Mitteilung des Präsidenten des europäischen Patentamts, die dies für US-Provisionals explizit klarstellt) hervor. Die Amerikaner können ja uns nicht sagen, was wir als Priorität aktzeptieren und was nicht, solange wir dies konform mit den geschlossenen internationalen Verträgen halten.
 

Karl

*** KT-HERO ***
hmpf, da fängt man an zu Antworten, geht kurz weg weil was zwischen kommt und schon haben 2 das selbe geschrieben xD
 

arcd007

*** KT-HERO ***
Tja, die Panzerabwehrkanone feuert anscheinend schneller als James Bond und Karl der Große konnte noch nicht schießen :D
 

Karl

*** KT-HERO ***
Tja, die Panzerabwehrkanone feuert anscheinend schneller als James Bond und Karl der Große konnte noch nicht schießen :D

Oh Mann, die Assoziation mit Karl der Große war mir noch garnicht gekommen ^^ Bei Accounterstellungen drücke ich zumeist eh immer nur weiter. Sollte mal beizeiten schaun, wo man den Avatar umstellt, könnte sonst ein klitze klein wenig größenwahnsinnig rüberkommen xD

Verwende "Karl" eigendlich gerne für Forenaccounts, da es so nen schön langweiliger Standardname ist und garantiert keine Verbindung zum echten Namen zulässt.
 

Pimpek

Vielschreiber
Äh, ja gut, zu euren Bildchen wage ich es jetzt nicht, mich zu äußern, aber danke für eure Antworten ;)
 
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