Gast schrieb:
Vielleicht ein wenig missverständlich formuliert. Gemeint ist, die Priorität einer europäischen Patentanmeldung kann für eine weitere europäische Anmeldung nur einmal in Anspruch genommen werden.
Siehe Artikel 87 (4) EPÜ: ... ebensowenig darf diese ältere Anmeldung schon Grundlage für die Inanspruchnahme des Prioritätsrechts gewesen sein. Die ältere Anmeldung kann in diesem Fall nicht mehr als Grundlage für die Inanspruchnahme des Prioritätsrechts dienen.
Das ist aber auch bei der inneren Priorität gemäß §40 PatG so.
Immer die Artikel ganz lesen:
Als die erste Anmeldung, von deren Einreichung an
die Prioritätsfrist läuft, wird auch eine jüngere Anmeldung
angesehen, die denselben Gegenstand betrifft wie eine
erste ältere in demselben oder für denselben Staat
eingereichte Anmeldung, sofern diese ältere Anmeldung
bis zur Einreichung der jüngeren Anmeldung
zurückgenommen, fallengelassen oder zurückgewiesen
worden ist, und zwar bevor sie öffentlich ausgelegt
worden ist und ohne daß Rechte bestehen geblieben
sind; ebensowenig darf diese ältere Anmeldung schon
Grundlage für die Inanspruchnahme des Prioritätsrechts
gewesen sein. Die ältere Anmeldung kann
in diesem Fall
nicht mehr als Grundlage für die Inanspruchnahme des
Prioritätsrechts dienen.
'in diesem Fall' ist nicht auf den Teil hinter ';' bezogen, sondern auf den gesamten ersten Satz. Das geht klar aus der englischen Fassung hervor. Damit kann aber, falls die ältere Anmeldung nicht unter die Vorraussetzungen des gesamten ersten Satzes fällt, die Prio nochmal in Anspruch genommen werden (sonst ist es die Jüngere). Das dient der Vermeidung von Kettenprios. Um den Art. 87(4) bestand insofern auch nie Unklarheit. Deine Meinung könnte allenfalls durch Art. 87(1) gestützt sein, in dem es heisst:'die Anmeldung derselben Erfindung'. Das wurde in T998/99 fälschlich dahingehend interpretiert, dass mit 'die' eine Anmeldung bezeichnet wird. Da wird aber demnächst eine Entscheidung veröffentlicht, die das wieder gerade rückt (T15/01). Sonst noch: Schulte 7.A., §40, R19.