GeschmMG Prio eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters für ein Patent

Ah-No Nym

*** KT-HERO ***
Hallo!

Kann ich die Priorität eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters

a) für eine deutsche Patentanmeldung
b) für eine europäische Patentanmeldung

in Anspruch nehmen ???

b) scheint mit von vornherein ausgeschlossen (siehe Schulte § 41 Rdn. 15)

a) sollte klappen, da die Europäische
Gemeinschaft Mitglied der WTO/TRIPS ist

Mit der Bitte um Bestätigung / Kommentare

Grüße

Ah-No Nym
 

Tiger-Pat-Ente

SILBER - Mitglied
Zu a) (EP) : siehe J15/80, welche sagt, dass nicht die Priorität eines Designs bei einer EP-Anmeldung in Anspruch genommen werden kann.
 

EQE2009-Gast

*** KT-HERO ***
Bin auch der Meinung, dass a) geht.

Ah-No Nym schrieb:
a) sollte klappen, da die Europäische
Gemeinschaft Mitglied der WTO/TRIPS ist
Auf WTO/TRIPS kommt es vermutlich gar nicht an. Schon aus Art. 4A (1), (2) PVÜ, Art. 39 GGeschmMVO folgt meines Erachtens, dass das GGeschmM priobegründend sein kann.
 
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