Ah-No Nym
*** KT-HERO ***
Hallo!
Kann ich die Priorität eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters
a) für eine deutsche Patentanmeldung
b) für eine europäische Patentanmeldung
in Anspruch nehmen ???
b) scheint mit von vornherein ausgeschlossen (siehe Schulte § 41 Rdn. 15)
a) sollte klappen, da die Europäische
Gemeinschaft Mitglied der WTO/TRIPS ist
Mit der Bitte um Bestätigung / Kommentare
Grüße
Ah-No Nym
Kann ich die Priorität eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters
a) für eine deutsche Patentanmeldung
b) für eine europäische Patentanmeldung
in Anspruch nehmen ???
b) scheint mit von vornherein ausgeschlossen (siehe Schulte § 41 Rdn. 15)
a) sollte klappen, da die Europäische
Gemeinschaft Mitglied der WTO/TRIPS ist
Mit der Bitte um Bestätigung / Kommentare
Grüße
Ah-No Nym