Prio einer Bildmarke

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Liebes Forum,

folgendes Problem:

eine Bildmarke in Farbe liegt beim Amt. Kann ich die Prio für eine schwarz-weiß Version des Bildes in Anspruch nehmen?

Lg
Alex
 

Horst

*** KT-HERO ***
Nun ja, schaden kann es zunächst mal nicht. Ob die Prio dann wirksam ist, richtet sich wie immer nach dem kennzeichnenden Charakter der erhalten bleiben sollte. In "Malteserkreuz" stehen neben Anmerkungen zur Prägung auch einige Sätze zu Problematik farbig/schwarz-weiß, demnach wäre die Prio wohl wirksam, wenn die Marke in erster Linie durch ihre Kontur bzw. Schattenriss bestimmt wird. Sonst scheint die Rechtsprechung immer mehr eng an der konkreten Ausgestaltung hängen, was eher gegen eine Prio spricht. Aber wie gesagt, ankreuzen schadet nicht.
 

Kask

GOLD - Mitglied
Die Frage, ob die Priorität wirksam in Anspruch genommen werden kann, ist alleine unter dem Gesichtspunkt zu beantworten, ob sich durch die andersartige farbige Gestaltung die Unterscheidungskraft der Marke und mithin ihr kennzeichnender Charakter ändert, dies folgt mangels Bestimmung im Markengesetz aus Art. 6 quinquies C(2) PVÜ.

Diese Frage läßt sich meines Erachtens nur im Einzelfall beantworten. Handelt es sich beispielsweise bei deiner ursprünglich gelben Marke um eine Darstellung einer Sonnenblume (OK, teilweise), sollte eine rein schwarz-weiße Wiedergabe eine geringere Kennzeichnungskraft haben. Ist die Marke hingegen eine gelbe Wort/Bildmarke, wird die schwarz-weiße Wiedergabe die Kennzeichnungskraft eher nicht schmälern.

Kask

P.S. Identität der Marken muß natürlich ebenso gegeben sein wie die Identität des Verzeichnisses der Waren/DL.
 
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