Hallo
Ich habe eine Frage zur Bescheinigung der praktisch-technischen Tätigkeit (von mind. 1 Jahr) die man dem Zulassungsgesuch beilegen muss.
Zur mir:
Abschluss:
Dipl.-Wirtsch.-Ing. / Fachrichtung Fertigungstechnik
Im Anschluss:
3 Jahre wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem Institut der Universität, dabei experimentelle Úntersuchungen an Prüfständen.
Meine Frage:
In der PA-Ausblidungsverordnung ist von einer Bescheinigung der Tätigkeiten die Rede. Ein Arbeitszeugnis reicht da anscheinend nicht? Leider finde ich im Internet auch keinen Hinweis darüber, welchen Umfang diese Bescheinigung haben sollt, bzw. wie explizit sie sein muss. Reicht da eine halbe Seite mit z.B.:
Hat im Rahmen seiner experimentellen Forschungstätigkeiten Untersuchung an Prüfständen durchgeführt...
Vielleicht könnt Ihr mir da weiterhelfen?
Danke und Gruß
Elmar
Ich habe eine Frage zur Bescheinigung der praktisch-technischen Tätigkeit (von mind. 1 Jahr) die man dem Zulassungsgesuch beilegen muss.
Zur mir:
Abschluss:
Dipl.-Wirtsch.-Ing. / Fachrichtung Fertigungstechnik
Im Anschluss:
3 Jahre wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem Institut der Universität, dabei experimentelle Úntersuchungen an Prüfständen.
Meine Frage:
In der PA-Ausblidungsverordnung ist von einer Bescheinigung der Tätigkeiten die Rede. Ein Arbeitszeugnis reicht da anscheinend nicht? Leider finde ich im Internet auch keinen Hinweis darüber, welchen Umfang diese Bescheinigung haben sollt, bzw. wie explizit sie sein muss. Reicht da eine halbe Seite mit z.B.:
Hat im Rahmen seiner experimentellen Forschungstätigkeiten Untersuchung an Prüfständen durchgeführt...
Vielleicht könnt Ihr mir da weiterhelfen?
Danke und Gruß
Elmar