Praktische-Technische Tätigkeit: Fragen zur Bescheinigung

Elmar

BRONZE - Mitglied
Hallo

Ich habe eine Frage zur Bescheinigung der praktisch-technischen Tätigkeit (von mind. 1 Jahr) die man dem Zulassungsgesuch beilegen muss.

Zur mir:
Abschluss:
Dipl.-Wirtsch.-Ing. / Fachrichtung Fertigungstechnik
Im Anschluss:
3 Jahre wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem Institut der Universität, dabei experimentelle Úntersuchungen an Prüfständen.

Meine Frage:
In der PA-Ausblidungsverordnung ist von einer Bescheinigung der Tätigkeiten die Rede. Ein Arbeitszeugnis reicht da anscheinend nicht? Leider finde ich im Internet auch keinen Hinweis darüber, welchen Umfang diese Bescheinigung haben sollt, bzw. wie explizit sie sein muss. Reicht da eine halbe Seite mit z.B.:
Hat im Rahmen seiner experimentellen Forschungstätigkeiten Untersuchung an Prüfständen durchgeführt...

Vielleicht könnt Ihr mir da weiterhelfen?

Danke und Gruß

Elmar
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Hallo

ich hatte den Fall, dass mir die Teile global nicht automatisch anerkannt wurden.

Ich musste mir nochmal eine Bestätigung besorgen, in der mir der Prof die Anteile nachwies.

Somit empfehle ich Dir: eine prozentuale Angabe wieviel Du experimentell gearbeitet hast.

Liebe Grüße
alex
 

arcd007

*** KT-HERO ***
Hi,

>In der PA-Ausblidungsverordnung ist von einer Bescheinigung der >Tätigkeiten die Rede. Ein Arbeitszeugnis reicht da anscheinend >nicht?

Nein, reicht nicht, weil da nur pauschal Deine Tätigkeit hervorgeht aber nicht genau in welchem (zeitlichen) Umfang.

>Hat im Rahmen seiner experimentellen Forschungstätigkeiten >Untersuchung an Prüfständen durchgeführt...

Im Prinzip will das Amt wieviel Du prozentual von der Wochen-, oder Montasarbeitszeit man praktisch technisch gearbeitet hat. Das Amt muß nachher rechnerisch auf insgesamt auf 1 Jahr kommen.
Bspw. wenn Du pro Woche immer nur 10% praktisch technisch gearbeitet hast, rechnet das das Amt auf 30% eines Jahres praktisch technische Tätitgkeit in Deinen 3 Jahren hoch.

Ciao

arcd007
 
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