studi
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Hallo Zusammen!
Ich schreibe an einer Dissertation im Kartellrecht. Der Inhalt gibt vor, dass auch das Patent bzw. Urheberrecht zu streifen ist. Mein Wissen dort ist leider beschränkt.
Welche Themenfelder im Schnittpunkt Kartellrecht / Patentrecht sind in der Praxis wirklich wichtig?
Meistens erschöpft sich in den juristischen Beiträgen die Diskussion im Missbrauch von Marktmacht durch Verweigerung von Lizenzen. Ergo Zwangslizenz. Dies wird dann unterfüttert durch die Essential- facilities- doctrin und den dazu ergangen Entscheidungen (Magill, HMS Health, Microsoft).
Kommt das sooft vor? Ein befreundeter PA meinte nur alle Jubeljahre. Wie siehts aus mit Missbrauch durch Sperr bzw. Vorratspatente, wenn evident kein Nutzungswille da ist? "Absprachen" i.S.v. Art. 81, §1 GWB durch Forschungsnetzwerke?
Ich würde mich sehr freuen Ihre Anregungen oder Praxiserfahrungen kurz zu hören. Dies würde sicher helfen Schwerpunkte zu setzen, die sich aus der Literaturrecherche noch nicht zwingend ergeben. Auch denke ich, ist das Thema Zwangslizenz unter Art. 82 EGV doch recht ausgekaut ist.
Vielen Dank,
Ich schreibe an einer Dissertation im Kartellrecht. Der Inhalt gibt vor, dass auch das Patent bzw. Urheberrecht zu streifen ist. Mein Wissen dort ist leider beschränkt.
Welche Themenfelder im Schnittpunkt Kartellrecht / Patentrecht sind in der Praxis wirklich wichtig?
Meistens erschöpft sich in den juristischen Beiträgen die Diskussion im Missbrauch von Marktmacht durch Verweigerung von Lizenzen. Ergo Zwangslizenz. Dies wird dann unterfüttert durch die Essential- facilities- doctrin und den dazu ergangen Entscheidungen (Magill, HMS Health, Microsoft).
Kommt das sooft vor? Ein befreundeter PA meinte nur alle Jubeljahre. Wie siehts aus mit Missbrauch durch Sperr bzw. Vorratspatente, wenn evident kein Nutzungswille da ist? "Absprachen" i.S.v. Art. 81, §1 GWB durch Forschungsnetzwerke?
Ich würde mich sehr freuen Ihre Anregungen oder Praxiserfahrungen kurz zu hören. Dies würde sicher helfen Schwerpunkte zu setzen, die sich aus der Literaturrecherche noch nicht zwingend ergeben. Auch denke ich, ist das Thema Zwangslizenz unter Art. 82 EGV doch recht ausgekaut ist.
Vielen Dank,