DE Praktisch-technische Tätigkeit

C

Christian B.

Guest
Hallo!

Ich habe zwei Fragen bezüglich der praktisch-technischen Tätigkeit, die ja für die Ausbildung zum PA vorrausgesetzt wird.

1.) Wie genau müssen die Tätigkeiten in den Bescheinigungen bezeichnet werden, oder reicht auch lediglich der Hinweis auf eine "praktisch-technische Tätigkeit". Mein Zivildienst war sicherlich auf der Kippe zwischen praktisch-technisch und Bürojob. Es ist also irgendwie Ansichts- und Formulierungssache.

2.) An wen vom DPMA kann ich mich richten, um o.g. Problem (entsprechend vorsichtig formuliert) vorzutragen bzw. mal abzuchecken, ob die mir vorliegenden Bescheinigungen für das praktische Jahr ausreichen.

Vielen Dank schon einmal für Eure Antworten.

Viele Grüße
Christian
 

Horst

*** KT-HERO ***
Zuständig ist die Abteilung für Vertreterwesen, Abteilung 4.3.5.

Am besten lässt Du Dir einen Zusatz zum Zeugnis ausstellen, in dem steht, dass Du Vollzeit(40h/Woche) vorwiegend praktisch-technisch gearbeitet hast (explizit so formuliert, ein Satz reicht). Dann dürfte es mit der Anerkennung keine Probleme geben.

Wenn Du Deine Unterlagen beim DPMA einreichst, kannst Du einen vorläufigen Bescheid bekommen, der bestätigt, dass die eingereichten Unterlagen ausreichend zur Zulassung zur Ausbildung sind.
 
N

neuerGast

Guest
Hallo,

wisst ihr wie lange eine erste Prüfung (zB für einen vorläufigen Bescheid) in etwa dauert?

Erhält man relativ rasch Antwort oder lässt sich der Präsident da doch etwas mehr Zeit?

Viele Grüße,
Flo
 

Horst

*** KT-HERO ***
Das macht der Präsident nicht selbst (eventuell habe ich wieder Ironie übersehen, ach was solls...), sondern die Abteilung 4.3.5 prüft und legt es dann nur vor.

Am besten ein paar Tage nach Absendung telefonisch den Eingang erfragen und sich ins Gedächtnis rufen. Eventuell bekommt man gleich Bescheid, ob etwas nachzureichen ist.

Es geht insgesamt "eher rasch".
 
G

Guest

Guest
Hallo,

das Anschreiben ist aber dennoch, zumindest rein formell, an den Präsidenten zu richten, oder?!
 
C

Christian B.

Guest
Hallo zusammen,

ich habe jetzt alle Bescheinigungen zusammen und frage mich, inwiefern ich wirklich noch beglaubigte Kopien besorgen muss, oder ob es unbeglaubigte auch tun.

Hat da jemand Erfahrungen gemacht?

Vielen Dank

Christian
 
C

Christian B.

Guest
Ich nochmal...

Noch eine Frage: Lautet die Anrede in der Anfrage an den Präsidenten "Sehr geehrter Herr Präsident" ???? Hört sich ja ein bisschen komisch an!!!

Danke für jede Antwort!

Christian
 
P

Pattie

Guest
Meiner Ansicht nach klänge die Anrede "Sehr geehrte Frau Präsident" wirklich komisch ........
 
C

Christian B.

Guest
Hallo,

muss außer einem Anschreiben den Bescheinigungen sonst noch irgendetwas beigelegt werden?

Danke schon mal für Eure Antworten!

Christian
 

Horst

*** KT-HERO ***
Ich denke nein. Wie gesagt, für verbindliche Antworten bitte beim DPMA anrufen. Die meisten hier haben das alles genau einmal gemacht und zwischenzeitlich wieder vergessen oder verdrängt.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Schau mal hier:

http://www.dpma.de/infos/panwalt/panwalt20.html

Ansonsten noch das Anschreiben an den Präsidenten, sonst sollte das alles sein. Wenn Du aus München kommst und die Sachen selbst vorbeibringen kannst, kannst Du Dir beglaubigte Kopien schenken, da Dir die Sachen auch (freundlicherweise) vor Ort beglaubigt werden.

Allerdings kann man auch echt mal den Telefonhörer in die Hand nehmen. Das dauert dann etwa eine Minute, bis das Problem gegessen ist...
 
C

Christian B.

Guest
neuerGast schrieb:
Hallo,

wisst ihr wie lange eine erste Prüfung (zB für einen vorläufigen Bescheid) in etwa dauert?

Erhält man relativ rasch Antwort oder lässt sich der Präsident da doch etwas mehr Zeit?

Viele Grüße,
Flo
Hallo,

wie lange hat es denn jetzt letzen Endes gedauert? Interessiert mich sehr, denn ich warte jetzt auch schon seit 2 Wochen...

Viele Grüße
Christian
 
G

GAST_DELETE

Guest
Bei mir hat es damals auch so um die 2 Wochen gedauert. Aber der Bescheid wurde per Einschreiben geschickt, so dass nichts schief gehen konnte.
 

simulant

Schreiber
Guten Morgen,

als (hoffentlich bald) angehender Patentanwaltskandidat hätte ich eine Frage zur Anerkennung der praktisch-technischen Tätigkeit. Ich habe meine Promotion im Bereich der Computerchemie angefertigt und bin auch aktuell in diesem Bereich tätig. Das heisst, ich arbeite ausschließlich am (mit dem) Computer. Wie ich der aktuellen Liste beim DPMA entnehmen kann, werden theoretisch-wissenschaftliche Tätigkeiten nicht anerkannt. Wobei sich hier die Frage nach der Definition von "theoretisch-wissenschaftlich" stellt. Gibt es hier (möglichst aktuelle) Erfahrungen von Kandidaten, die ebenfalls ähnliche Probleme hatten, bzw. haben?
Im Rahmen meiner Promotion habe ich auch teilweise die Systemadmistration des Computersystems übernommen. Könnte dies als technische Tätigkeit anerkannt werden?

Vielen Dank schon mal im Voraus für die Antworten.
 

PhD

SILBER - Mitglied
Standardantwort: Am Besten beim DPMA anrufen und nachfragen. Verbindlichere Auskünfte wird Dir hier keiner erteilen können.

Nach meiner persönlichen Meinung wird aber eine reine in-silico Arbeit nicht als praktisch-technisch anerkannt (praktisch ist sie ja auch wohl wirklich nicht). Und das mit der Computeradministration...grenzwertig.
 

Pat_Kandidat

SILBER - Mitglied
Will mal meine Erfahrung dazu posten. Hatte selbst neben der Simulation einen großen experimentellen Laborteil und darauf auch Wert gelegt, um keine Probleme mit der praktisch-technischen Tätigkeit zu bekommen. Aber als Systemadministrator hast Du doch bestimmt auch regelmäßig an den Rechnern geschraubt. Das wäre eine typisch praktisch-technische Tätigkeit. Programmieren wird auch als praktisch-technisch anerkannt. Wie schon empfohlen einfach mal beim DPMA nachfragen. Da kommen dann ausreichend Hinweise, was in der Bescheinigung stehen darf und was nicht. Eine reine Simulationsarbeit, ohne jegliches Schrauben oder Programmieren, dürfte hingegen tatsächlich Probleme mit der praktisch-technischen Tätigkeit geben. Wichtig ist noch, dass natürlich nur der jeweilige Anteil an der Arbeitszeit gezählt wird. Die Systemadmistration wird wohl während der Doktorarbeit kaum mehr als 30% der Arbeitszeit in Anspruch nehmen. Darüberhinaus zählt die Arbeitszeit gemäß Arbeitsvertrag, d.h. 3 Jahre halbe Stelle --> 18 Monate Arbeitszeit bei 30% parktisch technischer Tätigkeit --> 5,4 Monate praktisch technische Tätigkeit.

Viel Erfolg!
 

studi

GOLD - Mitglied
Mit der Darstellung kann auch Einiges erreicht werden.

Als Beispiel kann ich einen Wirtschaftsingenieur bennennen, der das gemacht hat, was Wirtschaftsingenieure so machen: ppt und xls.

Da der Mann aber einen guten Draht zu seinem Laden hatte, wurden ihm Projektzeiten bescheinigt, die praktisch genug waren. Aus einmal durch die Werkshalle laufen und mit Leuten sprechen, wurden 10h Wartung, Umbau und Prozessoptimierung einer Fertigungslinie...

Das praktische Jahr ist ohnehin eine sinnlose Voraussetzung.
 

Raumflug

Schreiber
Hallo allerseits,

zu dem Themenkomplex "Praktisch-technische Tätigkeit" habe ich noch eine Frage.

Reicht Eurer Erfahrung nach ein Dreizeiler des Arbeitgebers aus, dass man praktisch technisch über den entsprechenden Zeitraum tätig war, oder muss ein Zeugnis beigefügt werden aus dem hervorgeht, was man genau gemacht hat?

In meinem Falle habe ich an einer technischen Univeristät als wissenschaftlicher Mitarbeiter gearbeitet, bin mir aber unsicher, ob diese Arbeit als praktisch technische Tätigkeit anerkannt wird.

Danke für alle Antworten!
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Hallo Rundflug,

es ist möglicherweise nicht sehr kreativ, sich selbst zu zitieren, aber imho beantwortet dieser Post von 2014 aus einem anderen Thread komplett Deine Frage:

Momentan bist Du doch offenbar noch an der Quelle. Also könnte man jetzt noch Zeiten sammeln und Dinge steuern.

Mussten da nicht Sensoren ausgelesen oder ihre Anschaffung ausgewählt und die Inbetriebnahme gecheckt werden? Thermometer sind auch Sensoren ... Ein Anfängerpraktikum war vielleicht zu betreuen? Messknecht- und sonstige Hilfsdienstleistungen für den Amtschef oder Professor zu machen? Ein Kolloquium irgendwo vorzubereiten? Das Institutsmuseum aufzuräumen? Das kann man alles sehr überzeugend formulieren, was ja zukünftig ohnehin Dein Job sein soll. Und wenn was fehlt, dann machst Du das genau jetzt und lässt es Dir kurz amtlich bestätigen. Noch sind die Leute da, die Dir wohlgesonnen sind und sich an Dich erinnern können. Leichter wird es nie wieder.

Frohes Schaffen

Blood für PMZ
 
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