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Christian B.
Guest
Hallo!
Ich habe zwei Fragen bezüglich der praktisch-technischen Tätigkeit, die ja für die Ausbildung zum PA vorrausgesetzt wird.
1.) Wie genau müssen die Tätigkeiten in den Bescheinigungen bezeichnet werden, oder reicht auch lediglich der Hinweis auf eine "praktisch-technische Tätigkeit". Mein Zivildienst war sicherlich auf der Kippe zwischen praktisch-technisch und Bürojob. Es ist also irgendwie Ansichts- und Formulierungssache.
2.) An wen vom DPMA kann ich mich richten, um o.g. Problem (entsprechend vorsichtig formuliert) vorzutragen bzw. mal abzuchecken, ob die mir vorliegenden Bescheinigungen für das praktische Jahr ausreichen.
Vielen Dank schon einmal für Eure Antworten.
Viele Grüße
Christian
Ich habe zwei Fragen bezüglich der praktisch-technischen Tätigkeit, die ja für die Ausbildung zum PA vorrausgesetzt wird.
1.) Wie genau müssen die Tätigkeiten in den Bescheinigungen bezeichnet werden, oder reicht auch lediglich der Hinweis auf eine "praktisch-technische Tätigkeit". Mein Zivildienst war sicherlich auf der Kippe zwischen praktisch-technisch und Bürojob. Es ist also irgendwie Ansichts- und Formulierungssache.
2.) An wen vom DPMA kann ich mich richten, um o.g. Problem (entsprechend vorsichtig formuliert) vorzutragen bzw. mal abzuchecken, ob die mir vorliegenden Bescheinigungen für das praktische Jahr ausreichen.
Vielen Dank schon einmal für Eure Antworten.
Viele Grüße
Christian