DE praktisch-technische Tätigkeit

Archaius

Schreiber
Hallo zusammen :)

ich bin momentan kurz vor Beendigung meines Masters und möchte anschließend die Ausbildung beginnen.

Nun wurde ich beim ersten Bewerbungsgespräch darum gebeten vorab vom DPMA prüfen zu lassen, ob ich die Voraussetzungen für die einjährige praktisch-technische Tätigkeit erfülle. Der Kundenservice konnte mir leider keine Auskunft geben und das zuständige Referat erreicht man leider nur postalisch indem der offizielle Zulassungsantrag gestellt wird.

Meine praktisch-technische Tätigkeit begründe ich mit 2 x 6 Monaten freiwilligem Praktikum. Die wöchentliche Arbeitszeit betrug 35 h. Ich habe schon oft gelesen, dass "in der Regel eine 40h Woche zugrunde gelegt wird". Doch da diese Formulierung nicht eindeutig ist und dieser Punkt selbst in der PatAnwAPrV nicht eindeutig definiert ist, frage ich mich inwieweit es Ausnahmen gibt.

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!
Stefan
 

der_markus

*** KT-HERO ***
Wichtig ist das Stichwort "freiwillig", die geleistete Zeit darf nicht anderweitig im Rahmen des Studiums verwertet worden sein. Weiterhin müssen die Tätigkeiten überwiegend technisch gewesen sein. Die Arbeitszeit von 35 statt 40 Wochen sollte meiner Meinung nach nicht zwingend ein Hindernis sein. Wenn ich mich richtig erinnere habe ich auch Zeiten mit weniger als 40h eingebracht.

Die Personen im Ausbildungsreferat sind grundsätzlich durchaus telefonisch erreichbar, es kann jedoch sein, dass du etwas Geduld mitbringen musst bis jemand abhebt. Ruf doch mal beim DPMA auf der Hauptnummer an und lass dich zum "Referat 4.3.5" verbinden, die sind für die Kandidatenausbildung zuständig.

PS: Du hast auch noch eine PN.
 
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