Hallo zusammen
ich bin momentan kurz vor Beendigung meines Masters und möchte anschließend die Ausbildung beginnen.
Nun wurde ich beim ersten Bewerbungsgespräch darum gebeten vorab vom DPMA prüfen zu lassen, ob ich die Voraussetzungen für die einjährige praktisch-technische Tätigkeit erfülle. Der Kundenservice konnte mir leider keine Auskunft geben und das zuständige Referat erreicht man leider nur postalisch indem der offizielle Zulassungsantrag gestellt wird.
Meine praktisch-technische Tätigkeit begründe ich mit 2 x 6 Monaten freiwilligem Praktikum. Die wöchentliche Arbeitszeit betrug 35 h. Ich habe schon oft gelesen, dass "in der Regel eine 40h Woche zugrunde gelegt wird". Doch da diese Formulierung nicht eindeutig ist und dieser Punkt selbst in der PatAnwAPrV nicht eindeutig definiert ist, frage ich mich inwieweit es Ausnahmen gibt.
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!
Stefan
ich bin momentan kurz vor Beendigung meines Masters und möchte anschließend die Ausbildung beginnen.
Nun wurde ich beim ersten Bewerbungsgespräch darum gebeten vorab vom DPMA prüfen zu lassen, ob ich die Voraussetzungen für die einjährige praktisch-technische Tätigkeit erfülle. Der Kundenservice konnte mir leider keine Auskunft geben und das zuständige Referat erreicht man leider nur postalisch indem der offizielle Zulassungsantrag gestellt wird.
Meine praktisch-technische Tätigkeit begründe ich mit 2 x 6 Monaten freiwilligem Praktikum. Die wöchentliche Arbeitszeit betrug 35 h. Ich habe schon oft gelesen, dass "in der Regel eine 40h Woche zugrunde gelegt wird". Doch da diese Formulierung nicht eindeutig ist und dieser Punkt selbst in der PatAnwAPrV nicht eindeutig definiert ist, frage ich mich inwieweit es Ausnahmen gibt.
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!
Stefan