praktisch technische Tätigkeit

S

Student

Guest
Da ich ein paar Fragen zur praktisch technischen Tätigkeit habe, die auch das Merkblatt vom DPMA nicht beantworten kann, hoffe ich auf Ratschläge und Tips von den Mitgliedern dieses Forums.
1) Muss die praktisch technische Tätigkeit als Dipl. Chem. etwas mit Chemie zu tun haben?
2) Tätigkeiten als wiss. Hilfskraft werden anerkannt. Gilt das auch für Tätigkeiten als studentische Hilfskraft (wiss. Hilfskraft ist man erst nach Abschluss des Diploms)?
3) Ich hab 9 Monate lang (3 Abschnitte mit jeweils 3 Monaten bei einer Holzverarbeitungsfirma als Ferienarbeiter während meines Studiums gearbeitet. Mein Chef wäre dazu bereit, mir eine Arbeitsbestätigung zu unterschreiben. Ich selbst darf Tätigkeiten auflisten. Zählt die Anfertigung von technischen Zeichnungen (Blitzschutz), das Entwickeln und der Aufbau eines Archivsystems (Akten! nicht elektronisch) als praktisch technische Tätigkeit? Was können sie mir zur Auflistung noch empfehlen?
4) Ich habe ca 3 Monate lang logistische Datenbanken aufgebaut und gepflegt (Microsoft Office Anwendungen) und hab auch über diesen Zeitraum ein Zeugniss. Zählt das auch als praktisch technische Tätigkeit?

Ich freue mich auf zahlreiche Ratschläge. Erst dann kann bzw. werde ich mich direkt beim DPMA erkundigen. Vielen Dank im voraus.
 
J

Johnny

Guest
Ich bin kein echter Fachmann für diese Frage und antworte mal so auch dem Bauch heraus :
1) Nein, 2) Nein
3) Blitzschutz ist gut, aber nicht als technischer (Ab-)Zeichner, eher als Monteur oder als Hersteller.
Archivsystem : nein
4) Nein

Aber warte mal, bis sich hier im Forum die wirklichen Spezialisten melden, das geht dann tagelang, seitenlang ....
 
K

Kand.

Guest
zu 2.) Ja !

Wurde jedenfalls bei mir anerkannt! Die Tätigkeit darf meines Wissens jedoch nicht ein Praktikum betreffen, das laut Studienordnung vorgeschrieben ist.
 
R

Robby

Guest
1.) Ja
2.) Ja
3.) Holzverarbeitung:ja, Zeichnen:problematisch, Aktenarchivierung: nein
4.) Nein.
 
R

Robby

Guest
Fehler!
1.) Nein (ich hatte die Frage nur noch im Kopf, und zwar genau falsch herum) Geht klar aus dem Merkblatt hervor: Berufstätigkeit auf naturwissenschaftlichem bzw. technischem Gebiet
 
S

Student

Guest
Danke für die schnellen Antworten. Könnt ihr mir noch ein paar Tips geben, was ich in dem Zeugnis über die Arbeit in der Holzverarbeitungsfabrik schreiben kann. Ich war dort auch bei diversen Umräumarbeiten tätig, hab Regale aufgebaut, ... . Mein Chef ist willig, das ein bisschen "auszuschmücken". Wie könnte man das formulieren?
 
G

GAST_DELETE

Guest
4.) Kommt drauf an. Mir wurde die Entwicklung von Datenbankanwendungen problemlos anerkannt. Also würde ich es zumindest versuchen.

Du kannst auch beim DPMA anrufen, die waren zumindest bei mir recht hilfreich bezüglich der Anforderungen an die Nachweise.
 

FlyByWire

Schreiber
Hallo! Was muß ich da lesen? Praktika, die in der Studienordnung vorgesehen sind, werden nicht anerkannt? So weit ich mich erinnere, hat mir die hiflsbereite Mitarbeiterin im Dpma was anderes erzählt...
 
K

Kand.

Guest
Hallo,

ich muß meine vorherige Aussage präzisieren:

Die Regel, daß Praktika, die laut Studienordnung vorgesehen sind, nicht anerkannt werden, gilt nur für solche Praktika, die an der Universität abgeleistet wurden.

Ich habe z.B. ein (nicht vorgeschriebenes) Praktikum (wissenschaftl. Hilfstätigkeit) an einem Lehrstuhl - das damit an der Uni durchgeführt wurde - anerkannt bekommen. So war's eigentlich gemeint.

Genaueres zur praktisch-technischen Tätigkeit gibt's übrigens hier:

http://www.dpma.de/infos/panwalt/panwalt30.html
 
K

Kand.

Guest
Was ist überhaupt - ein wissenschaftlicher Hintergrund vorausgesetzt - der Unterschied zwischen einem Praktikum und einer wissenschaftl. Hilfstätigkeit????

Dies sind meiner Ansicht nach nur zwei Bezeichnung, bei denen wohl kaum ein Arbeitgeber ein Problem damit hätte, ein Zeugnis entsprechend abzuändern, falls die Bezeichnung "Praktikum" nicht anerkannt werden würde. Schließlich war man ja (im Rahmen des Praktikums) als wissenschaftl. Hilfskraft angestellt und tätig.
 
P

paule

Guest
Ich würde auch bei 3 und 4 für JA votieren: hängt nur davon ab, wie man es beschreibt: Bei der Aktenarchivierung würde ich eher das praktisch- technische Beschriften von Akten und Aufbauen von Aktenregalen in den Vordergrund stellen als das Logische Entwickeln eines Systems. Zu den Datenbanken würde ich was von "Implementieren", "Entwickeln" und "Testen" schreiben und die reine Anwendung von Microsoft-Produkten und das Einhacken von Daten eher in den Hintergrund stellen.

Nicht anerkannt werden m.E. Pflichtpraktika an der Uni mit vorgegebenen Versuchsaufbauten (beispielsweise ein Physikpraktikum, bei dem man mit einer vergammelten Stoppuhr in irgendeinem Keller des Instituts die Frequenz eines Pendels bei unterschiedlicher Fadenlänge bestimmt oder ähnlichen kram, den hier wohl viele schon mitgemacht haben). Alles andere, was irgendwie einer Berufstätigkeit ähnelt, denke ich schon.
 
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