Praktisch-technische Tätigkeit - Fachpraxis im Fachgymnasium

pluto

Schreiber
Sehr geehrtes Forum,

ich habe eine Frage zur Anerkennung praktisch-technischer Tätigkeit aus der Schule.

Ich habe mein Abitur an einem Fachgymnasium (berufsbildende Schule) mit Schwerpunkt Metalltechnik gemacht. Dort war ein Teil des Lehrplans die Praxis in der Werkstatt. Dazu wurde mir eine Bescheinigung über 6 x 40 Stunden Fachpraxis in der Werkstatt neben dem Abiturzeugnis ausgestellt.

Die Frage ist, ob ich auf eine Anerkennung hoffen darf, da ja auf der Internetseite des DPMAs steht:

"Nicht anerkannt werden

praktische Tätigkeiten in der Schule (zum Beispiel als Bühnentechniker bei einer Theatergruppe; Bau von Flugzeugmodellen bei einer Physik-AG)"

Nun unterscheidet sich meines Erachtens eine Tätigkeit in einer Theatergruppe oder Physik-AG nicht unwesentlich von einer Werkstatttätigkeit in einer berufsbildenden Schule.

Ich danke im Voraus für Ihre Antworten.
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Hallo Pluto,

imho hast Du da schlechte Karten. Die von Dir zitierten beiden Formulierungen sollen nur abschreckende Beispiele für das sein, was Deine Vorgänger schon versuchsweise eingereicht haben, und keine abschließenden Aufzählungen.

Außerdem war Dein Fachpraktikum offenbar verpflichtender Teil des Ausbildungsgangs, was ja auch ausgeschlossen werden soll.

Frohes Schaffen

Blood für PMZ
 
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