Hallo liebe Kandidatengemeinde,
ich würde gerne ein zweimonatiges Praktikum an einem Landgericht ausüben. Nach einer Recherche in diesem Forum musste ich mit Schrecken feststellen, dass diese Zeit NICHT für die EQE anerkannt wird (was noch EPA-Definitionen auch nachvollziehbar ist) und mir somit Zeit zur Zulassung fehlen würde.
Allerdings beschäftigt einen so ein Praktikum am Landgericht ja nicht in Vollzeit, so dass man zumindest halbe Zeit, mit einem entsprechend flexiblen Arbeitszeitmodell eventuell sogar volle 40h/Woche arbeiten könnte.
Schließt das EPA eine Anerkennung der Zeit während des Praktikums grundsätzlich aus oder besteht die Möglichkeit, zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen?
Bisherige Kontaktaufnahmen zum Prüfungssekretariat erwiesen sich als eher unfruchtbar. Eine abschließende Klärung der Frage steht noch aus.
Bitte teilt mir Eure / teilen Sie mir Ihre Erfahrungen mit.
Vielen Dank
Ihr / Euer
Horst
ich würde gerne ein zweimonatiges Praktikum an einem Landgericht ausüben. Nach einer Recherche in diesem Forum musste ich mit Schrecken feststellen, dass diese Zeit NICHT für die EQE anerkannt wird (was noch EPA-Definitionen auch nachvollziehbar ist) und mir somit Zeit zur Zulassung fehlen würde.
Allerdings beschäftigt einen so ein Praktikum am Landgericht ja nicht in Vollzeit, so dass man zumindest halbe Zeit, mit einem entsprechend flexiblen Arbeitszeitmodell eventuell sogar volle 40h/Woche arbeiten könnte.
Schließt das EPA eine Anerkennung der Zeit während des Praktikums grundsätzlich aus oder besteht die Möglichkeit, zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen?
Bisherige Kontaktaufnahmen zum Prüfungssekretariat erwiesen sich als eher unfruchtbar. Eine abschließende Klärung der Frage steht noch aus.
Bitte teilt mir Eure / teilen Sie mir Ihre Erfahrungen mit.
Vielen Dank
Ihr / Euer
Horst