Praktikum Landgericht / Anerkennung für EQE Teil II

Horst

*** KT-HERO ***
Hallo liebe Kandidatengemeinde,

ich würde gerne ein zweimonatiges Praktikum an einem Landgericht ausüben. Nach einer Recherche in diesem Forum musste ich mit Schrecken feststellen, dass diese Zeit NICHT für die EQE anerkannt wird (was noch EPA-Definitionen auch nachvollziehbar ist) und mir somit Zeit zur Zulassung fehlen würde.

Allerdings beschäftigt einen so ein Praktikum am Landgericht ja nicht in Vollzeit, so dass man zumindest halbe Zeit, mit einem entsprechend flexiblen Arbeitszeitmodell eventuell sogar volle 40h/Woche arbeiten könnte.

Schließt das EPA eine Anerkennung der Zeit während des Praktikums grundsätzlich aus oder besteht die Möglichkeit, zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen?

Bisherige Kontaktaufnahmen zum Prüfungssekretariat erwiesen sich als eher unfruchtbar. Eine abschließende Klärung der Frage steht noch aus.

Bitte teilt mir Eure / teilen Sie mir Ihre Erfahrungen mit.

Vielen Dank

Ihr / Euer

Horst
 
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Guest
Solange Du während der Zeit beim Gericht auch von Deinem Ausbilder ausgebildet ist, spielt das keine Rolle. Niemenand misst die Zeit hierfür oder will genaue Nachweise.

Du musst bei der ersten Anmeldung zur EQE lediglich die unterschriebene Ausbildungsbestätigung Deines Ausbilders beilegen, der Dir bestätigt wann die Ausbildung begonnen und wie lange sie gedauert hat. Ob Du darin die Gerichtszeit überhaupt erwähnst ist Dir selbst überlassen. Wichtig ist nur, dass Du auf die vorgeschriebene Zeitdauer kommst. Wenn Dir das der Ausbilder bestätigt gibt es auch keine Probleme.
 

Horst

*** KT-HERO ***
Vielen Dank für die Antwort. So ähnlich hat es mir die Dame vom Amt mittlerweile auch erklärt. Scheint doch alles recht unproblematisch zu sein.
 
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