Ich kenne den rechtlichen Rahmen nicht, aber bei lief das so:
Ich habe mich damals (etwa 12 Jahre her) unmittelbar nach Ausbildungsbeginn zunächst formell bei der Präsidentin des OLG-Düsseldorf für die Ausbildung beim LG Düsseldorf beworben. Das Ganze völlig ohne Lebenslauf, sondern nur auf einem einseitigen Anschreiben, in dem ich erwähnt habe, wann ich mit der PA-Ausbildung angefangen habe und wann ich gerne das Praktikum machen möchte. Die Termine, an denen noch ein Praktikum zu haben war, hatte ich vorher erfragt. Ich habe außerdem erwähnt, dass meine Bewerbung für das LG als Bewerbung für das OLG berücksichtigt werden soll, falls es am LG keine Stelle mehr geben sollte.
Daraufhin hat die Präsidentin des OLG-Düsseldorf "die Ausbildung bei der Patentkammer des LG-Düsseldorf für die Zeit vom ... bis ... genehmigt" und mich gebeten, die Zustimmung des Präsidenten des DPMA zu dieser Ausbildung einzuholen und mich außerdem aufgefordert, diese Zustimmung dem LG Präsidenten und der OLG Präsidentin mitzuteilen, was ich dann getan habe (letzteres tat der DPMA Präsident von sich aus).
Vom Präsidenten des DPMA erhielt ich ein Schreiben, dass er mit der Ausbildung bei der Patentkammer des LG Düsseldorf unter der Voraussetzung einverstanden sei, das ich das Ziel der Ausbildung beim Patentanwalt erreiche. Mein Ausbilder solle außerdem ein Jahr nach Beginn meiner Ausbildung eine vorläufige Beurteilung einreichen, aus der ersichtlich wird, ob ich die Ausbildung schaffe.
Was die Erfahrungen angeht: Damals sagte man mir, dass das LG besser sei, weil das die Eingangsinstanz ist und man einen Fall sozusagen "von Anfang an" und unvoreingenommen mitbekommt. Heute (und mit meiner heutigen Berufserfahrung) würde ich das OLG wählen. Dort sind die Fälle zwar schon einmal "durchgekaut", aber gerade das finde ich interessant, weil sich die Anwälte und auch das OLG selbst mit dem Urteil des LG auseinandersetzen müssen. Es ist ja eine Art "Richtigkeitsüberprüfung", bei der in der Regel berufserfahrene Anwälte darlegen, aus welchen Gründen ein Urteil nicht als richtig angesehen werden könne. Es ist eine umfassendere Befassung auch mit der rechtlichen Seite des Falls, einschließlich Patentauslegung, und weniger mit den Tatsachen. Man lernt auch einiges über das Berufungsrecht. Beim LG votiert man, ist aber oft vor der Urteilsverkündung schon nicht mehr dabei. Andererseits bezweifle ich rückblickend allerdings, dass man nach 2 Jahren Ausbildung schon so weit ist, dass man für sich richtig was aus dieser rechtlichen Befassung mit dem erstinstanzlichen Urteil ziehen kann. Letztlich ist das Ganze Geschmackssache und wird nicht darüber entscheiden, ob man ein guter Patentanwalt wird oder nicht.
Hoffe, das hilft.