PCT PCT Regel 26bis.1a - Prioritätsanspruch nachträglich hinzufügen

jopatent

SILBER - Mitglied
Ich bearbeite gerade eine "enge" Kiste.

Zunächst soll kurzfristig eine Inlandsnachanmeldung unter Beanspruchung der Priorität aus einer Voranmeldung eingereicht werden, um anschließend eine internationale Anmeldung einzureichen, die die Priorität beider Anmeldungen in Anspruch nimmt. Von der Inlandsnachanmeldung habe ich aber bislang weder das Aktenzeichen noch den Anmeldetag, allenfalls das Land. Somit kann ich den zweiten Prioritätsanspruch bei der internationalen Anmeldung nicht bzw. nicht vollständig angeben.

Lese ich die Regel 26bis.1a richtig, dass es ausreichend ist, zunächst nur einen Prioritätsanspruch (nämlich den der Voranmeldung) in der Anmeldung anzugeben, während der zweite (nicht mal im Ansatz in der internationalen Anmeldung erwähnte) Prioritätsanspruch (nämlich aus der Inlansnachanmeldung) in den in Regel 26bis.1a genannten 4 Monaten nachgereicht werden kann?

Eigentlich scheint der Wortlaut klar, beim PCT bin ich aber etwas unsicher ...:(

jopatent
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Hallo jopatent,

imho ist das entstehende Problem nebst Stress und Zeitaufwand pragmatisch vermeidbar:

1. Steht der Prioablauf unmittelbar bevor ("enge Kiste") oder jedenfalls im Laufe der nächsten Wochen, ist die nationale Nachanmeldung komplett überflüssig und 'rausgeworfenes Geld. In der PCT-Anmeldung ist DE ohnehin benannt, falls aus irgendwelchen Gründen eine Weiterverfolgung als deutsche Patentanmeldung in Betracht kommen soll. Und Du bekommst sogar noch einen Teil der deutschen amtlichen Recherchen-/Prüfungsgebühr erlassen.

Also: Gar nicht national und nur PCT einreichen, damit auch kein Zweitprioproblem.

2. Ist das nicht der Fall und die nationale Nachanmeldung soll erst einmal den Zeitrang sichern: Das tut sie auch und Du hast Zeit bis Prioablauf für die PCT-Anmeldung. Bis dahin hast Du aber längst alles, was für die Prioinanspruchnahme gebraucht wird....

Also: In beiden denkbaren Varianten spart Dein Mandant Geld, zumindest Euren Eilzuschlag (if any). Es gibt keinen Stress und Dein Problem tritt nicht mehr auf und bedarf keiner Lösung.

Relax

Blood für PMZ
 

jopatent

SILBER - Mitglied
Also: In beiden denkbaren Varianten spart Dein Mandant Geld, zumindest Euren Eilzuschlag (if any). Es gibt keinen Stress und Dein Problem tritt nicht mehr auf und bedarf keiner Lösung.

Hallo Blood für PMZ:

die gewählte Vorgehensweise ist leider nicht die von mir/uns vorgeschlagene, sondern Vorgabe des Mandanten, den das Geld in diesem Fall also nicht so sehr kratzt. Was meinst Du in diesem Fall, ist der Prioritätsanspruch so ohne Weiteres nachreichbar, wenn dieser in der anfänglichen PCT-Anmeldung nicht erwähnt war?

jopatent
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Hallo jopatent,

der Wunsch des Mandanten ist natürlich sein Himmelreich.

An sich hätte ich ja nun vorgeschlagen, die Nachanmeldung per Fax beim DPMA einzureichen und dann in der PCT-Anmeldung die zweite Prio zumindest schon einmal im Antragsformular zu beanspruchen, wobei Land und Datum dann ja schon mal bekannt gewesen wären. Dann hätte man im Sinne von Regel 26bis PCTAusfO alles durch nachträgliche "Hinzufügung" problemlos "berichtigen" können. Ist ja momentan häufiger erforderlich, weil dem DPMA einige Aktenzeichen von Juni-Einreichungen irgendwo in den Wirren der elektronischen Akte versackt zu sein scheinen.

Aber nach dem Text Deiner Nachfrage scheint leider beides und somit auch die PCT-Anmeldung schon eingereicht, wobei im Antragsformular wohl versehentlich die zweite Priorität im Zuge der vom Mandanten verursachten Hektik komplett verlorengegangen ist. Habe ich das so in etwa richtig verstanden?

Da das Kind ohnehin schon im Brunnen ist, musst Du ihm das Jäckchen ja sowieso hinterherwerfen, selbst wenn es pct-verfahrenstechnisch nichts brächte (zwecks Rettung im Rahmen einiger nationaler oder regionaler Verfahren). Also: Machen.

Und die beanspruchte erste Prio vielleicht höchstvorsorglich gleich noch zweimal gründlich gegenlesen. Wenn erstmal der Wurm drin ist ...

Dem Wortlaut von Regel 26bis nach sollte es aber auch tatsächlich gehen, da wird eindeutig zwischen "hinzufügen" und "berichtigen" unterschieden und beides ist im Rahmen der dort erwähnten Grenzen möglich. Zugegeben: Probieren musste ich das glücklicherweise bisher noch nicht und würde es gerne auch weiterhin vermeiden wollen.

Nochmals: Relax

Blood für PMZ
 

jopatent

SILBER - Mitglied
An sich hätte ich ja nun vorgeschlagen, die Nachanmeldung per Fax beim DPMA einzureichen und dann in der PCT-Anmeldung die zweite Prio zumindest schon einmal im Antragsformular zu beanspruchen, wobei Land und Datum dann ja schon mal bekannt gewesen wären. Dann hätte man im Sinne von Regel 26bis PCTAusfO alles durch nachträgliche "Hinzufügung" problemlos "berichtigen" können. Ist ja momentan häufiger erforderlich, weil dem DPMA einige Aktenzeichen von Juni-Einreichungen irgendwo in den Wirren der elektronischen Akte versackt zu sein scheinen.

Aber nach dem Text Deiner Nachfrage scheint leider beides und somit auch die PCT-Anmeldung schon eingereicht, ...

Hallo Blood,

tatsächlich ist die PCT-Anmeldung noch nicht eingereicht. Da ich bis zum Ablauf der Priofrist aber wahrscheinlich weder die Anmeldenummer noch einen bestätigten Anmeldetag mitgeteilt bekommen werde (auch wegen derWirren beim DPMA), habe ich vor, in der PCT-Anmeldung den ersten Prioritätsanspruch vollständig (Land, Anmeldetag, Aktenzeichen) und den zweiten Prioritätsanspruch nur hinsichtlich des Landes zu spezifizieren. Später soll im Zuge der "Berichtigung" der Anmeldetag und das Aktenzeichen ergänzt werden. Scheint mir allerdings eher ein "Hinzufügen" als ein "Berichtigen" zu sein. Aber beides scheint ja tatsächlich möglich ...

Nochmal danke!

jopatent

PS: FAX-Einreichung ist sinnvoll, wenn man auch den Anmeldetag gleich mit angeben möchte, bei den provisorischen Zeichnungen könnten durch die FAX-Übertragung jedoch leicht Informationen verloren gehen :eek:. Du siehst, das volle Programm :D
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Hallo jopatent,

dann ist es aber doch besser als von mir befürchtet: Das Kind hängt ja noch am Brunnenrand.

Gib doch bei der zweiten Prio den Tag an, der Dir am Wahrscheinlichsten als Anmeldetag erscheint (also Eure übliche Postlaufzeit zum DPMA berücksichtigend). Das wird ja auch ziemlich genau passen und es wird wirklich eine "Berichtigung", um den Tag um plus minus 1 oder 2 zu verschieben und das Aktenzeichen nachzutragen. Dann wäre es doch wirklich eine volle Erfüllung aller Voraussetzungen aus Regel 26bis.

Good luck

Blood für PMZ
 

Groucho

*** KT-HERO ***
I
Lese ich die Regel 26bis.1a richtig, dass es ausreichend ist, zunächst nur einen Prioritätsanspruch (nämlich den der Voranmeldung) in der Anmeldung anzugeben, während der zweite (nicht mal im Ansatz in der internationalen Anmeldung erwähnte) Prioritätsanspruch (nämlich aus der Inlansnachanmeldung) in den in Regel 26bis.1a genannten 4 Monaten nachgereicht werden kann?

Eigentlich scheint der Wortlaut klar, beim PCT bin ich aber etwas unsicher ...:(
jopatent

Hallo jopatent,

Regel 26bis.1 a) sagt doch ausdrücklich, dass ein Prioanspruch auch hinzugefügt werden kann. Es muss sich also nicht um eine Berichtigung von unvollständigen Angaben handeln. Probleme könnte es nur geben, wenn Du eine Prio hinzufügen möchtest, die mehr als 12 Monate vor dem Anmeldetag der PCT-Anmeldung liegt - das ist aber bei Dir offenbar nicht der Fall.
 

ConfoosedPhysicist

GOLD - Mitglied
Das Ganze würde noch etwas einfacher, wenn man die zweite nationale Anmeldung beim DPMA elektronisch einreicht. Dann kommt die Nummer mit der Bestätigung fast sofort zurück und kann in den PCT-Antrag geschrieben werden. Und die Fragen bezüglich Berichtigung oder Hinzufügung stellen sich gar nicht erst. Dazu muss man nur Kartenleser und Karte haben. Die Karte vom EPA geht auch.
 

jopatent

SILBER - Mitglied
Das Ganze würde noch etwas einfacher, wenn man die zweite nationale Anmeldung beim DPMA elektronisch einreicht.

Das ist Wasser auf meine Mühlen, zumal ich bei uns hinsichtlich der elektronischen Einreichung noch ein einsamer Rufer in der Wüste bin. Habe den Fall bereits als weiteres Argument für die Einrichtung der elektronischen Einreichung bei den Altvorderen vorgebracht. Gefahr: Das wird dann wohl an mir hängenbleiben ;)

jopatent
 

pak

*** KT-HERO ***
Greife das Thema aus (einem für mich) aktuellem Anlass nochmal auf:

In EP ist das nachträgliche Korrigieren oder Hinzufügen eines Priotritätsanspruches möglich. Wisst Ihr wie es in China (CN) und den USA (US) aussieht?

Im vorliegenden Fall fehlt uns noch das Aktenzeichen und Anmeldetag des Priodokuments ...

pak
 

union

*** KT-HERO ***
Greife das Thema aus (einem für mich) aktuellem Anlass nochmal auf:

In EP ist das nachträgliche Korrigieren oder Hinzufügen eines Priotritätsanspruches möglich. Wisst Ihr wie es in China (CN) und den USA (US) aussieht?

Im vorliegenden Fall fehlt uns noch das Aktenzeichen und Anmeldetag des Priodokuments ...

pak

Hinsichtlich CN: Beim Einreichen der Nachanmeldung muss eine schriftliche Erklärung der Prioritätsinanspruchnahme erfolgen, dann hat man 3 Monate Zeit, einen Priobeleg einzureichen, siehe Art. 30: http://english.sipo.gov.cn/laws/lawsregulations/201101/t20110119_566244.html

Allerdings muss diese Erklärung bereits Land, Anmeldetag und Aktenzeichen der Prioanmeldung enthalten, siehe Regel 32: http://english.sipo.gov.cn/laws/lawsregulations/200804/t20080416_380326.html

Nachträgliches Hinzufügen eines Prioanspruchs ist in CN somit anscheinend leider nicht möglich.
 
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