Kurt
*** KT-HERO ***
Hi Forum,
da ich PCT-Anmeldungen eher selten auf dem Tisch habe: wie ist das eigentlich mit dem Prüfungsantrag seit der Einführung des EISPE. Damit sind, wenn ich das richtig verstanden habe, die Unterschiede zwischen Kapitel I (ohne Prüfungsantrag) und Kapitel II (mit Prüfungsantrag) weitgehend eingeebnet worden. Insbesondere wird in jedem Fall ein ISR und ein IPRP (=IPER) erstellt.
Wozu also noch Prüfungsantrag stellen, bzw. macht das jemand in der Praxis? Änderungen kann man gemäß Art. 19 ja auch einreichen, wenn man keinen Prüfungsantrag stellt.
Wo ist also heutzutage noch ein wesentlicher Unterschied für den Anmelder zwischen Kapitel I und Kapitel II?
Vielen Dank schonmal für eure Erfahrungswerte,
Grüße Kurt
da ich PCT-Anmeldungen eher selten auf dem Tisch habe: wie ist das eigentlich mit dem Prüfungsantrag seit der Einführung des EISPE. Damit sind, wenn ich das richtig verstanden habe, die Unterschiede zwischen Kapitel I (ohne Prüfungsantrag) und Kapitel II (mit Prüfungsantrag) weitgehend eingeebnet worden. Insbesondere wird in jedem Fall ein ISR und ein IPRP (=IPER) erstellt.
Wozu also noch Prüfungsantrag stellen, bzw. macht das jemand in der Praxis? Änderungen kann man gemäß Art. 19 ja auch einreichen, wenn man keinen Prüfungsantrag stellt.
Wo ist also heutzutage noch ein wesentlicher Unterschied für den Anmelder zwischen Kapitel I und Kapitel II?
Vielen Dank schonmal für eure Erfahrungswerte,
Grüße Kurt