m.E. nicht richtig.
http://www.wipo.int/pct/guide/en/gdvol2/annexes/de.pdf
page 3 fussnote 3)
fälligkeit 7.2. + 2 monate = 7.4. (bzw. 7.8. m. zuschlag)
nicht bis monatsultimo. eine monatsfrist wird ja nicht bis ultimo berechnet, vgl. 188 bgb
"der letzte tag des monats" gilt ja nur für die fälligkeit gemäß PatKostG (allerdings nicht in diesem fall, s. link oben)
wieso eigentlich "ZPO analog"? sehe die verbindung nicht ganz, wo wäre da eine regelungslücke im PCT, die irgendeine analoge anwendung voraussetzen würde?
mE steht da nichts anderes (vgl. Fußnote 3): "It is due on the last day of the month containing the second anniversary (24 months) of the international filing date. If the
applicant does not initiate early entry into the national phase, he does not have to pay the third annual fee before the expiration of
the 30-month time limit under PCT Article 22(1) or 39(1)(a). In that case, the third annual fee may be paid without surcharge
before the expiration of the second month after the expiration of the 30-month time limit. If the third annual fee is not paid within
this two-month time limit, the fee may still be paid with a surcharge before the expiration of the sixth month after the expiration of
the 30-month time limit."
"Expiration" verstehe ich genauso, wie es das PatKostG in § 7 vorgibt: "... bis zum Ablauf". Fristende ist also mE grundsätzlich das Ende des Monats.
Analoge Anwendung von ZPO-Regeln deshalb, weil mir ansonsten keine Regelung einfällt, die eine Hemmung der Zahlungsfristen bis zum Eintritt in die nat. Phase bewirkt. Wo steht das im PCT?
Die Regelungslücke ist mE nicht im PCT sondern im PatG, dem PatKostG oder dem IntPatÜG zu suchen. Wo steht dort, wie bei einer Aussetzung des Anmeldeverfahrens vorzugehen ist.
Noch zu § 188 BGB: Im PatKostG steht nicht, dass innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit zu zahlen ist, sondern bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Fälligkeit. Die Zahlungsfrist ist also eben keine nach Monaten bestimmte Frist.