Patentverletzung eines Kunden

Patentee360

BRONZE - Mitglied
Hallo!

Ich habe folgende Frage:
Angenommen ein Unternehmen U1 stellt einen Teil her, welcher aber unter Patentschutz des Patentinhabers I steht (U1 hat keine Genehmigung). Der Unternehmer U1 weiß das nicht und verkauft den eigentlich unter Schutz stehenden Teil an einen Kunden U2 (ebenfalls Unternehmer), der diesen Teil zu einem Produkt verbaut und das Produkt dann weiterverkauft.

Verletzen jetzt die Unternehmer U1 und U2 das Patent? Wer kann wie belangt werden? Kann U2 überhaupt belangt werden/hat U2 die Pflicht, sämtliche Produkte von U1 auf eine mögliche Patentverletzung hin zu untersuchen?

Vielen Dank für eure Antwort!
 

Expatriot

GOLD - Mitglied
Hi Patentee,

Kurze Antwort: Auszug aus § 9 Nr. 1 PatG (Deutschland, Hervorhebung von mir):

"Das Patent hat die Wirkung, dass allein der Patentinhaber befugt ist, die patentierte Erfindung im Rahmen des geltenden Rechts zu benutzen. Jedem Dritten ist es verboten, ohne seine Zustimmung

1.
ein Erzeugnis, das Gegenstand des Patents ist, herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken entweder einzuführen oder zu besitzen;"

Lange Antwort: Es kommt drauf an. ;) Frage zum konkreten Fall einen Kollegen. Der erklärt Dir auch, ob von der patentierten Erfindung überhaupt Gebrauch gemacht wird.
 

Patentee360

BRONZE - Mitglied
Hallo Expatriot,

danke für die Antwort. Den letzten Teil habe ich nicht ganz verstanden.

Also laut Gesetz können sowohl U1, als auch U2 belangt werden. Aber kann das sein, dass ich als U2 immer samtliche Teilprodukte auf mögliche Patentverletzungen untersuchen muss? Kann sich U2 eventuell schadlos halten an U1? Spielt die Gutgläubigkeit von U2 eine Rolle?

Danke!
 

Fip

*** KT-HERO ***
Also laut Gesetz können sowohl U1, als auch U2 belangt werden.
So ist es. Beide benutzen die Erfindung ohne Zustimmung des Patentinhabers.


Aber kann das sein, dass ich als U2 immer sämtliche Teilprodukte auf mögliche Patentverletzungen untersuchen muss?
U2 ist selbst dafür verantwortlich, die Verkehrsfähigkeit der eigenen Produkte zu prüfen, insbesondere zu prüfen, ob diese frei von Rechten Dritter sind, und kann diese Verantwortung nicht auf U1 nach dem Motto abwälzen: "Wenn U1 mir was liefert, darf ich davon ausgehen, dass ich damit keine Patente verletze."


Kann sich U2 eventuell schadlos halten an U1?
Wenn nichts anderes vereinbart ist, meine ich ja. Denn U1 ist gegenüber U2 verpflichtet, das Teil sach- und rechtsmängelfrei zu liefern. Ein patentverletzendes Produkt ist nicht rechtsmängelfrei. Aufgrund dieser Pflichtverletzung von U1 kann U2 sich den Schaden, der zum Beispiel durch eine Inanspruchnahme von U2 durch den Patentinhaber entsteht, zumindest in der Theorie wiederholen.


Spielt die Gutgläubigkeit von U2 eine Rolle?
Nein, denn eine Gutgläubigkeit kann es diesem Zusammenhang eigentlich von vorneherein nicht geben, denn U2 ist seiner Verantwortung nicht nachgekommen und hat daher fahrlässig gehandelt.
 
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