Hallo zusammen,
wenn ich als freier Ingenieur für einen Kunden K1 eine Auftragskonstruktion herstelle (nach sehr genauen Vorgaben) und der Kunde K1 bringt das Produkt auf den Markt, wobei sich herausstellt (natürlich ohne, dass ich als Auftragnehmer davon wusste), dass das Produkt jedoch durch ein Patent geschützt ist:
Kann ich dann als dienstleistender externer Konstrukteur belangt werden?
Viele Grüße
Andreas
wenn ich als freier Ingenieur für einen Kunden K1 eine Auftragskonstruktion herstelle (nach sehr genauen Vorgaben) und der Kunde K1 bringt das Produkt auf den Markt, wobei sich herausstellt (natürlich ohne, dass ich als Auftragnehmer davon wusste), dass das Produkt jedoch durch ein Patent geschützt ist:
Kann ich dann als dienstleistender externer Konstrukteur belangt werden?
Viele Grüße
Andreas