Patentübersetzer

Stefchen

Schreiber
Hallo Forum! Bei mir besteht zur Zeit folgende Situation. Ich bin Chemiker in Elternzeit. Bzw. besser gesagt, nach der Promotion habe ich als Postdoc gearbeitet und bin von da aus in die Elternzeit gegangen und während der Elternzeit endete der Vertrag. Meine Frau verdient zur Zeit das Geld, also bin ich genau genommen Hausmann. Aber das ist zweitrangig. Wichtig für meine Frage ist, dass ich dadurch sozusagen an zu Hause gebunden bin - des Kindes wegen.

Da ich mit dem Beruf des PA schon länger liebäugel, habe ich mich gefragt, ob man nicht im Homeoffice etwas in der Richtuing tun kann. Konkret hatte ich die Idee, mich als Patentübersetzer zu betätigen. Von Bekannten weiß ich, dass dies eine Arbeit ist, die PAs oft ihre Kandidaten erledigen lassen. Daher kann ich mir gut vorstellen, dass es auch Kanzleien gibt, die dies von "externen" Übersetzern machen lassen (Kamzleien die z.B. keine Kandidaten haben).

Meine Frage ist nun: Kann ich mich selbstständig machen und Kanzleien meine Dienste als Übersetzer anbieten, oder gibt es da einen Haken, bzw. irgend welche Vorschriften? Oder ist Patentübersetzer vielleicht ein geschützter Beruf, so dass ich mich gar nicht so nennen dürfte?

Ganz naiv war meine Vorstellung folgende: Ich beschaffe mir einen Gewerbeschein und biete Kanzleien an, für sie das Übersetzen zu übernehmen. Leider gibt es in Deutschland ja für alles unendlich viele Vorschriften und Hindernisse, so dass ich mir eigentlich nicht vorstellen kann, dass diese Idee so einfach umzusetzen ist, wie sich das anhört.

1.Kennt jemand die genaue Rechtslage? Sprich: Dürfte ich ein Gewerbe anmelden und mich "Patentübersetzer" nennen?

2. Weiß jemand - vielleicht aus der eigenen Kanzlei - ob so etwas überhaupt von externen Mitarbeitern erledigt wird, oder geben Kanzleien solche Aufträge nicht an externe "Unternehmen"? Es bringt ja auch nichts, wenn ich ein Gewerbe anmelde und dann keine Aufträge bekomme.

Mir geht es darum, die Freizeit, die man zwischendurch als "Berufspapa" immer mal wieder hat, sinnvoll vom Homeoffice aus zu nutzen. Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen und bedanke mich im Voraus.

Viele Grüße
 

patenanwalt

GOLD - Mitglied
Patentübersetzer dürfen Sie sich nennen, aber genügend Aufträge werden Sie nicht kriegen. Wetten? Oder sprechen Sie Chinesisch und Japanisch neben Englisch und Deutsch?
 

Stefchen

Schreiber
Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Wie gesagt, diese Tätigkeit soll nicht zur Sicherung des Lebensunterhaltes dienen. Daher wäre es für mich nicht sehr schlimm, wenn nur einzelne Aufträge eingehen.


Also nochmals vielen Dank für Ihre Antwort.


Gibt es zufällig jemanden hier im Forum, der sich schon einmal als Patentübersetzer auf selbstständiger Basis betätigt hat und mir nähere Informationen geben könnte? Auch gerne per PN.

Vielen Dank
 

pa-tent

*** KT-HERO ***
Hallo Stefchen,

zunächst folgende Korrektur: eine Gewerbeanmeldung ist nicht erforderlich bzw. nicht korrekt. Gemäß Deinen Plänen wärest Du freiberuflich als Übersetzer tätig. Es reicht aus, wenn Du dies dem für Dich zuständigen Finanzamt mitteilst. Belies Dich mal im Internet über die Unterschiede zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden.

Nun zu Deinen Plänen (unter der Annahme, dass Du von Englisch nach Deutsch übersetzen würdest):
vor einigen Jahren hätte das gut klappen können. Seit Mitte 2008 ist aber eine wichtige Änderung eingetreten, die Deine Pläne quasi vorab beerdigt. "Dank" des London Agreements fällt ein großer Batzen der Übersetzungen in der Patentwelt weg. Für Dich als
Patentwelt-Neuling mal umgangssprachlich ausgedrückt: die erteilten Patente brauchen nicht mehr in die Sprache des Landes übersetzt werden, in denen das europ. Patent seine Wirkung entfalten soll.
Vor dem London Agreement mußten nicht-deutsch-sprachige erteilungsreife Patentanmeldungen ins Deutsche übersetzt werden, damit das Patent in Deutschland seine Wirkung entfaltet.

Dieser Übersetzungsmarkt ist nun (Ausnahme: Österreich) komplett weggebrochen. Um die wenigen verbliebenen Aufträge (wegen Österreich, Verletzungsprozesse, u.a.) balgen sich die Experten, die damit früher richtig gutes Geld (für sich oder ihre Brötchengeber) verdient haben (staatlich geprüfte/vereidigte Übersetzer, Kandidaten, Nicht-Partner-Patentanwälte).
Da dürfte für Dich als Patentneuling nichts mehr zu holen sein - auch nicht über den Preis. Denn am Ende müßte ein Patentanwalt unterschreiben (und dafür haften!), dass der von Dir angefertigte Text eine Übersetzung darstellt. Und wen wird er dafür wohl lieber
aus der großen Menge der bereitwilligen Übersetzer auswählen?

Deine Idee mit Homeoffice in der Patentwelt (jenseits der Übersetzerei) ist an sich gut. Das geht aber nur, wenn Du vorher eine Ausbildung im Office
(= Kanzlei, Industriepatentabteilung) durchlaufen hast. Vorher nimmt Dich keiner für voll (und das ist auch gut so!).

Falls Du hier noch nicht so viel mitgelesen hast: die Patentwelt hat sich in den letzten Jahren ziemlich verändert/abgekühlt. Das Geld liegt für Neulinge nicht mehr auf der Straße (für alte Säcke mit
Hamsterrad-Arbeitssklaven schon). Hinzu kommt noch, dass
eine große Anzahl an Kandidaten derzeit in der Ausbildung
ist (Stichwort: Kandidatenschwemme) und dass einige Kanzleien deutlich über dem Eigenbedarf "ausbilden" (irgendjemand muss ja zum Festgehalt die Schrottakten verarzten).

Falls Du gerade Elterngeld beziehen solltest, wird dieses übrigens bis auf 300,- mit Deinem Einkommen aus selbstständiger Arbeit verrechnet, so dass sich das ganze eh nicht lohnen würde.
 

dutchie

BRONZE - Mitglied
Bevor ich an die andere Seite gegangen bin, arbeitete ich als Patentanwalt in der Industrie in Sudeuropa.

Cca 30% meiner Arbeit waren ubersetzungen (wenigsten von Anspruchen) in die Landessprache (nicht DE EN oder FR).

Fur solche Faelle gibt es noch imer genug arbeit.

Du hast aber nicht beantwortet welche sprachen du sprichts und ob so etwas fuer dich interessant waere?.

Dutchie
 
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