Hallo Forum! Bei mir besteht zur Zeit folgende Situation. Ich bin Chemiker in Elternzeit. Bzw. besser gesagt, nach der Promotion habe ich als Postdoc gearbeitet und bin von da aus in die Elternzeit gegangen und während der Elternzeit endete der Vertrag. Meine Frau verdient zur Zeit das Geld, also bin ich genau genommen Hausmann. Aber das ist zweitrangig. Wichtig für meine Frage ist, dass ich dadurch sozusagen an zu Hause gebunden bin - des Kindes wegen.
Da ich mit dem Beruf des PA schon länger liebäugel, habe ich mich gefragt, ob man nicht im Homeoffice etwas in der Richtuing tun kann. Konkret hatte ich die Idee, mich als Patentübersetzer zu betätigen. Von Bekannten weiß ich, dass dies eine Arbeit ist, die PAs oft ihre Kandidaten erledigen lassen. Daher kann ich mir gut vorstellen, dass es auch Kanzleien gibt, die dies von "externen" Übersetzern machen lassen (Kamzleien die z.B. keine Kandidaten haben).
Meine Frage ist nun: Kann ich mich selbstständig machen und Kanzleien meine Dienste als Übersetzer anbieten, oder gibt es da einen Haken, bzw. irgend welche Vorschriften? Oder ist Patentübersetzer vielleicht ein geschützter Beruf, so dass ich mich gar nicht so nennen dürfte?
Ganz naiv war meine Vorstellung folgende: Ich beschaffe mir einen Gewerbeschein und biete Kanzleien an, für sie das Übersetzen zu übernehmen. Leider gibt es in Deutschland ja für alles unendlich viele Vorschriften und Hindernisse, so dass ich mir eigentlich nicht vorstellen kann, dass diese Idee so einfach umzusetzen ist, wie sich das anhört.
1.Kennt jemand die genaue Rechtslage? Sprich: Dürfte ich ein Gewerbe anmelden und mich "Patentübersetzer" nennen?
2. Weiß jemand - vielleicht aus der eigenen Kanzlei - ob so etwas überhaupt von externen Mitarbeitern erledigt wird, oder geben Kanzleien solche Aufträge nicht an externe "Unternehmen"? Es bringt ja auch nichts, wenn ich ein Gewerbe anmelde und dann keine Aufträge bekomme.
Mir geht es darum, die Freizeit, die man zwischendurch als "Berufspapa" immer mal wieder hat, sinnvoll vom Homeoffice aus zu nutzen. Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen und bedanke mich im Voraus.
Viele Grüße
Da ich mit dem Beruf des PA schon länger liebäugel, habe ich mich gefragt, ob man nicht im Homeoffice etwas in der Richtuing tun kann. Konkret hatte ich die Idee, mich als Patentübersetzer zu betätigen. Von Bekannten weiß ich, dass dies eine Arbeit ist, die PAs oft ihre Kandidaten erledigen lassen. Daher kann ich mir gut vorstellen, dass es auch Kanzleien gibt, die dies von "externen" Übersetzern machen lassen (Kamzleien die z.B. keine Kandidaten haben).
Meine Frage ist nun: Kann ich mich selbstständig machen und Kanzleien meine Dienste als Übersetzer anbieten, oder gibt es da einen Haken, bzw. irgend welche Vorschriften? Oder ist Patentübersetzer vielleicht ein geschützter Beruf, so dass ich mich gar nicht so nennen dürfte?
Ganz naiv war meine Vorstellung folgende: Ich beschaffe mir einen Gewerbeschein und biete Kanzleien an, für sie das Übersetzen zu übernehmen. Leider gibt es in Deutschland ja für alles unendlich viele Vorschriften und Hindernisse, so dass ich mir eigentlich nicht vorstellen kann, dass diese Idee so einfach umzusetzen ist, wie sich das anhört.
1.Kennt jemand die genaue Rechtslage? Sprich: Dürfte ich ein Gewerbe anmelden und mich "Patentübersetzer" nennen?
2. Weiß jemand - vielleicht aus der eigenen Kanzlei - ob so etwas überhaupt von externen Mitarbeitern erledigt wird, oder geben Kanzleien solche Aufträge nicht an externe "Unternehmen"? Es bringt ja auch nichts, wenn ich ein Gewerbe anmelde und dann keine Aufträge bekomme.
Mir geht es darum, die Freizeit, die man zwischendurch als "Berufspapa" immer mal wieder hat, sinnvoll vom Homeoffice aus zu nutzen. Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen und bedanke mich im Voraus.
Viele Grüße