Patentingenieur-Patentsachbearbeiter-IP Dienstleister ??

a friend of the earth

SILBER - Mitglied
Jetzt hat man ja gelegentlich das Problem, dass man gefragt wird was man denn so beruflich macht. Gibt man dem Fragenden dann Berufsbezeichnungen wie "PA-Kandidat" oder "PA-Bewerber" erhält man zumeist fragende Blicke und muss anfangen zu erklären (techn. Studium - 26 Monate Anwalt - Amtsjahr etc.) womit man doch einige Zeit beschäftigt ist, auch wenn man nach dem dritten Mal den Text schon fehlerfrei hersagen kann.

Kann man der Einfachheit halber "Patentingenieur" oder "Patentsachbearbeiter" als Beruf angeben oder greift man da in geschützte Berufsbezeichnungen (zumindest beim Pat-Ing.) ein ??

Und was schreibt man "unter der Strich", wenn man als PA-Kand im Amtsjahr Visitenkarten drucken lassen will, die man mit bestandener Prüfung nicht einstampfen muss, sondern auch noch als postexaminaler Kollegenarbeiter weiterverwenden kann ...??

Würde "IP/Patent-Dienstleistungen(er)" gehen ???

Fragen über Fragen...wer kann mir helfen ??
 

Patentonkel

GOLD - Mitglied
die bezeichnung "ingenieur" ist geschützt. suche hier mal nach "patentingenieur" und "ingenieurgesetz", da wurde schon einiges zu geschrieben.

gruss PO
 

grond

*** KT-HERO ***
Warum sollte man sich zum Patentingenieur degradieren, wenn man doch keiner ist? Das sind Ingenieure, die in einer Patentabteilung oder Kanzlei als billige Arbeitskräfte fungieren, ohne über das notwendige Maß hinaus ausgebildet zu werden (insbesondere in rechtlicher Hinsicht).

Ich würde den Platz auf den Visitenkarten einfach leer lassen. Immerhin steht da doch gewöhnlich schon reichlich Brimborium zur Kanzlei drauf. Alternativ halt die tatsächlich Bezeichnung: Patentanwaltskandidat/in.
 

Joerch

SILBER - Mitglied
Du wirst doch einen Uni Abschluss haben oder? Also bist du Diplom oder Master of irgendwas. Das sollte doch schon reichen oder? Hab ich zumindest so.
 

PA2005

BRONZE - Mitglied
Als ich Kandidat war habe ich mich als Chemiker und Patentsachbearbeiter bezeichnet. Steht dann auch so in meiner Heiratsurkunde. An Patentsachbearbeiter ist nix geschützt, es klingt leider etwas dröge, aber immer noch besser als "Bewerber" oder "Kandidat".

Aber die Situation ist ja vorübergehend und nach Ende der Mühen winkt dann der schöne Titel. Ich habe mich dann nach Abschluss der Prüfung nicht nur wegen der Möglichkeit der Nebenbei-Selbständigkeit (ich bin in der Industrie angestellt) sondern allein schon wegen des Titels Patentanwalt in die Liste eintragen lassen. Soviel Eitelkeit darf ruhig sein.
 
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