N
noch so ein Gast
Guest
Weiß jemand, ob auch in den USA ein Auskunftsanspruch ähnlich §146 PatG gibt?
Darüber hinaus interessiert mich, ob es Rechtsprechung dazu gibt, dass ggf. eine Patentberühmung, die ja einen Auskunftsanspruch auslöst, ggf. als Veröffentlichung anzusehen ist, denn schließlich hat ja dann der Patentinhaber Auskunft zu geben. Es besteht also die mehr als nur theoretische Wahrscheinlichkeit, dass ein beliebiger Dritter Kenntnis erlangt (natürlich vorausgesetzt, die Anmeldung ist noch nicht öffetnlich).
Darüber hinaus interessiert mich, ob es Rechtsprechung dazu gibt, dass ggf. eine Patentberühmung, die ja einen Auskunftsanspruch auslöst, ggf. als Veröffentlichung anzusehen ist, denn schließlich hat ja dann der Patentinhaber Auskunft zu geben. Es besteht also die mehr als nur theoretische Wahrscheinlichkeit, dass ein beliebiger Dritter Kenntnis erlangt (natürlich vorausgesetzt, die Anmeldung ist noch nicht öffetnlich).