PAP (RP1) Patentanwaltsprüfung I / 2019 - Rechtspraxis 1

Ahja

Vielschreiber
Hallo zusammen,

bei der o.g. Prüfungsaufgabe (abrufbar unter https://www.dpma.de/docs/dpma/patentanwalt/2019_pruefungsaufgabe1_praxis1.pdf ) bin ich gleich am Anfang über folgende Seltsamkeit gestolpert:

"Bilder werden dort nicht veröffentlicht. Eine andere Eintragung mit der Nummer haben wir nicht gefunden. Wie kann das sein?"

Nun müsste doch das DPMA gemäß § 20 I DesignG und § 15 I S. 2 DesignV eine Wiedergabe des eingetragenen Designs im Designsregister veröffentlichen.

Was könnte ich da übersehen haben?

Zur zweiten Frage ("Etwas merkwürdig kommt es uns vor, dass angeblich alle diese Tiegel angemeldet und unter derselben Nummer eingetragen worden sein sollen.") würde ich die Erklärung anbringen, dass es sich um eine Sammelanmeldung nach § 12 DesignG handelt. Ist das nachvollziehbar?

Vielen Dank für die Hilfe.
Ahja
 

der_markus

*** KT-HERO ***
Ich habe die Aufgabe noch nicht gelöst, aber das hört sich nach einer Aufschiebung der Bekanntmachung gem. § 21 DesignG an.

Bei der zweiten Frage dürftest du Recht haben, die Eintragungen einer Sammelanmeldung erfolgen mit einer laufenden Nummer am Stammaktenzeichen, also z.B. 402021123456-0001
 
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