Hallo zusammen,
wie seht Ihr das:
Ein in einer Firma angestellter Patentanwalt/Patentingenieur hat beim Ausarbeiten einer Patentanmeldung eine ihm schutzfähig erscheinende Idee, die z.B. in einem nebengeordneten Anspruch in die Anmeldung eingebracht werden könnte. Oder er hat unabhängig davon eine schutzfähig erscheinende Idee. In manchen Firmen gilt die Devise: Der "Patentsachbearbeiter" darf nicht als Erfinder auftreten, in anderen Firmen gilt eine solche Regelung nicht. Wie wird das Eures Wissens in gehandhabt? Wird es gewünscht/geduldet, dass der "Patentsachbearbeiter" sich als (Mit-)Erfinder nennen lässt und ggf. Erfindervergütung "kassiert"? Und wie halten es die freien Patentanwälte? Melden diese manchmal auch Patente auf ihren Namen an?
wie seht Ihr das:
Ein in einer Firma angestellter Patentanwalt/Patentingenieur hat beim Ausarbeiten einer Patentanmeldung eine ihm schutzfähig erscheinende Idee, die z.B. in einem nebengeordneten Anspruch in die Anmeldung eingebracht werden könnte. Oder er hat unabhängig davon eine schutzfähig erscheinende Idee. In manchen Firmen gilt die Devise: Der "Patentsachbearbeiter" darf nicht als Erfinder auftreten, in anderen Firmen gilt eine solche Regelung nicht. Wie wird das Eures Wissens in gehandhabt? Wird es gewünscht/geduldet, dass der "Patentsachbearbeiter" sich als (Mit-)Erfinder nennen lässt und ggf. Erfindervergütung "kassiert"? Und wie halten es die freien Patentanwälte? Melden diese manchmal auch Patente auf ihren Namen an?