Patentanwalt/Patentingenieur als Erfinder

Spinnerin

Vielschreiber
Hallo zusammen,

wie seht Ihr das:

Ein in einer Firma angestellter Patentanwalt/Patentingenieur hat beim Ausarbeiten einer Patentanmeldung eine ihm schutzfähig erscheinende Idee, die z.B. in einem nebengeordneten Anspruch in die Anmeldung eingebracht werden könnte. Oder er hat unabhängig davon eine schutzfähig erscheinende Idee. In manchen Firmen gilt die Devise: Der "Patentsachbearbeiter" darf nicht als Erfinder auftreten, in anderen Firmen gilt eine solche Regelung nicht. Wie wird das Eures Wissens in gehandhabt? Wird es gewünscht/geduldet, dass der "Patentsachbearbeiter" sich als (Mit-)Erfinder nennen lässt und ggf. Erfindervergütung "kassiert"? Und wie halten es die freien Patentanwälte? Melden diese manchmal auch Patente auf ihren Namen an?
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Also.... Das Erfinderrecht fällt unter das Grundgesetz und ist verfassungsmäßig geschützt. Somit sind formale Regelungen, welche einem Erfinder (Patenting.) verbieten, seine Erfindung zu melden, wohl als nichtig anzusehen. Praktisch: Fast alle Kollegen und somit auch ich wären die größten Erfinder überhaupt, da regelmäßig Erfindungsgegenstände hinzufüget werden. Beim Geltendmachen würde ich wohl schnell das Mandat/Kollegenvertrauen verlieren und es wäre auch fraglich, ob ich die Erfindung unabhängig getätigt habe. Wo kein Kläger da kein Richter! Für mich ist es so, dass ich auch schon Erfindungen gemeldet und getätigt habe, jedoch waren diese unabhängig von den Kollegen der F&E-Abteilungen entstanden. Vielleicht helfen meine Ausführungen. Gruß Alex
 

grond

*** KT-HERO ***
Wenn man der EPA-Betrachtungsweise von Zwischenverallgemeinerungen als eigenen Offenbarungs- und somit auch Erfindungsgegenstand folgt, ist bereits jede Abstrahierung einer Erfindungsmeldung ein "Weitererfinden". Insofern stimme ich Alex zu.

Man sollte allerdings vorsichtig sein, nicht zuviel hinzuzudenken. Erstens ist das eine Zusatzleistung, die nicht unbedingt gewürdigt und bezahlt wird, zweitens verzieht man sich damit seine Erfinder, drittens nehmen die Erfinder das nur zum Anlass, ihrerseits noch weiterzuerfinden, was die Ausarbeitung ins Unendliche verlängern kann, viertens kann es zu unangenehmen Konflikten mit Folgeaufträgen kommen (leider nicht mehr erfinderisch gegenüber einer vom Patentanwalt hinzugefügten Idee, die im 37. Anspruch auftaucht), fünftens kann das Hinzuerfundene auch schlicht falsch sein.

Zurück zum Thema: in Patentabteilungen ist das Erfinden durch PAs sicherlich deshalb unbeliebt, weil die Gefahr eines Interessenkonfliktes besteht. Letztlich ist es ja die Patentabteilung, die Erfindervergütungen im einzelnen mit den Erfindern aushandelt. Auch bei freiberuflichen Patentanwälten ist das Anmelden von eigenen Erfindungen zweischneidig (nicht nur beim "Aufsatteln" auf eine Erfindung eines Mandanten), weil immer eine Kollision mit zukünftigen oder vergangenen Aufträgen entstehen könnte. Im Extremfall müsste man einen Mandanten ablehnen, weil man selbst schon einmal in dem fraglichen Gebiet erfinderisch tätig geworden ist.
 
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