Allg. Patentanwalt mit Psychologie B.Sc. und Neurowissenschaften M.Sc.

neurowi

Schreiber
Hallo zusammen,

ich interessiere mich sehr für die Ausbildung zum Patentanwalt und frage mich, ob mein Psychologie B.Sc. mit der Vertiefung Kognitiv-affektive Neurowissenschaften und mein Master in Neurowissenschaften „naturwissenschaftlich genug“ wären und somit potenziell anerkannt werden würden. Mir ist durchaus bewusst, dass Psychologie kein rein naturwissenschaftlicher Studiengang ist, dennoch häufig an Universitäten den naturwissenschaftlichen Fakultäten zugeordnet wird.

Telefonisch wurde mir beim DPMA gesagt, so etwas könne leider nur in einer formalen "Vorabprüfung" beantwortet werden, welche aber erst gestellt werden könne, sobald man einen konkreten Ausbildungsplatz hat. Ich hätte dazu aber gerne schon vorher eine grobe Einschätzung. Außerdem fehlt mir noch das Jahr praktischer technischer Tätigkeit.

Meinen Recherchen zufolge haben die Neurowissenschaftler, die als Patentanwalt in z.B. Kanzleien tätig sind, ihr Grundstudium hauptsächlich in Biologie abgelegt.

Wie ist Ihre Einschätzung/Erfahrung dazu? Kann mein Studium anerkannt werden und werden Patentanwaltskandidaten in diesem Bereich gebraucht?

Vielen Dank vorab für die Hilfe!
 

cotardious

BRONZE - Mitglied
Soweit ich weiß, werden da die belegten Module in Betracht gezogen. Entscheidend ist, dass man überwiegend im naturwissenschaftlich-technischen Bereich tätig war. Hast du als Neurowissenschaftler auch Tätigkeiten im Labor nachzuweisen? Wenn im Rahmen des Studiums noch nie ein Labor von Innen gesehen wurde, würde ich schätzen, dass die Karten eher schlecht sind.

Reine Neurowissenschafts-Patentanwälte habe ich noch nicht kennengelernt, aber wenn innerhalb des Studiums ein Fokus auf Biologie, Chemie, Biochemie, etc. gelegt wurde, kann man da sicherlich auch eine Stelle finden.

Meiner Erfahrung nach müssen Biologen quasi immer und Chemiker doch überwiegend einen Dr.-Titel aufweisen, um Stellen zu finden. Daher wäre ein gangbarer Weg ggf. an das Studium eine Promotion anzuschließen, die dann eher Labor-lastig wäre, um dann insgesamt "naturwissenschaftlich" genug zu sein.
Die Aussage vom DPMA finde ich doch etwas seltsam, dass man das erst mit Ausbildungsplatz beurteilen kann. Mein Tipp wäre daher zu versuchen nochmal jemand anderen ans Telefon zu kriegen und parallel mal bei der Patentanwaltskammer anzufragen.

VG cotardious
 

cotardious

BRONZE - Mitglied
Kleiner Nachtrag:
Für den "Europäischen Patentanwalt" muss man auch bestimmte Erfordernisse erfüllen. Siehe bspw. Regel 11 ABVEP:
(1) Gemäß Artikel 11 (1) a) VEP besitzt ein Bewerber die erforderliche Qualifikation, wenn er an einer Universität, technischen Universität, technischen Hochschule, Berufsfachschule, Fachhochschule, Schule für Ingenieurwissenschaften oder ähnlichen Ausbildungseinrichtung in einem der Vertragsstaaten, deren Abschluss mindestens dem der vorstehend genannten Einrichtungen entspricht, in einem der in Regel 13 genannten Fächer oder einem gleichwertigen Fach einen natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Bachelor-Abschluss oder einen gleichwertigen akademischen Abschluss erworben hat.

(2) Der akademische Abschluss gemäß Absatz 1 muss in einem mindestens dreijährigen Vollzeitstudium erworben worden sein. Mindestens 80 % der zur Erlangung dieses Abschlusses absolvierten Kursstunden müssen natur- und/oder ingenieurwissenschaftlichen Fächern gewidmet gewesen sein.


und Regel 13 ABVEP:
Zu den natur- und/oder ingenieurwissenschaftlichen Fächern im Sinne der Regel 11 gehören Bautechnik, Biochemie, Biologie, Chemie, Elektronik, Elektrotechnik, Informationstechnologie, Maschinenbau, Mathematik, Medizin, Pharmakologie und Physik.

Man könnte also auch mal beim EPA anfragen, ob die Voraussetzungen für eine Anmeldung erfüllt sind. Das ist zwar sicherlich nicht 1 zu 1 übertragbar auf den deutschen Ausbildungsweg, aber wäre zumindest ein guter Indikator für die Erfolgsaussicht.

VG cotardious
 

patachon

GOLD - Mitglied
ich interessiere mich sehr für die Ausbildung zum Patentanwalt und frage mich, ob mein Psychologie B.Sc. mit der Vertiefung Kognitiv-affektive Neurowissenschaften und mein Master in Neurowissenschaften „naturwissenschaftlich genug“ wären und somit potenziell anerkannt werden würden. Mir ist durchaus bewusst, dass Psychologie kein rein naturwissenschaftlicher Studiengang ist, dennoch häufig an Universitäten den naturwissenschaftlichen Fakultäten zugeordnet wird.
Welchen Anteil würdest Du denn an Deinem Studium als naturwissenschaftlich einschätzen? War da wirklich viel Biologie, Laborarbeit, ähnliches? Ich kenne den Studiengang nicht. Bei Wirtschaftsingenieuren wird häufig das gesamte Studium auseinandergenommen, jedes belegte Modul einzeln angeschaut und geprüft. Danach wird entschieden, ob die Fächer überwiegend naturwissenschaftlich sind (technisch vermutlich gleich gar nicht).

Meinen Recherchen zufolge haben die Neurowissenschaftler, die als Patentanwalt in z.B. Kanzleien tätig sind, ihr Grundstudium hauptsächlich in Biologie abgelegt.

Wie ist Ihre Einschätzung/Erfahrung dazu? Kann mein Studium anerkannt werden und werden Patentanwaltskandidaten in diesem Bereich gebraucht?
Ich kenne tatsächlich keine Neurowissenschaftler und erst recht keine Psychologen, die als Patentanwalt tätig sind. Reine Biologen haben es meist auch schon deutlich schwerer, eine Stelle zu finden; je chemielastiger desto einfacher wird es. Aber ich habe das Gefühl, selbst da ist weniger Bedarf an Patentanwälten als auf der Seite der Techniker (Ingenieure, Physiker, ...). Du musst ja auch überlegen: würdest Du Dich in den Fachbereichen wohl fühlen, in denen bio-lastige Patentanwälte eingesetzt werden? Das dürfte vor allem Pharmazeug sein.

Grundsätzlich wäre ich eher skeptisch, aber ich würde gerne wissen, was raus kommt, falls Du es versuchst.
 
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