Patentanwalt als Wirtschaftsingenieur

Arne Karstens

Schreiber
Hallo!

Ich würde gerne Wissen, ob der Abschluss als Wirtschaftsingenieur als "technische Befähigung" gilt! Ich studiere Wirtschaftsingenieurwesen an der TU Berlin und erhalte den Abschluss als Dipl. Ing. (an den meiseten anderen Universitäten Dipl. Wi.Ing o. Ä).

Sollte es nicht reichen, was muss ich noch zusätzlich machen? Würde ein Vordiplom (neben dem Wirtschaftsingenieur-Diplom) als Maschinenbauer reichen?

Wo kann ich hier die genaue Regelung nachlesen (ich möchte mir wirklich sicher sein)? Kann es sein, dass sich hierzu etwas in den nächsten 2 Jahren ändert?

Vielen Dank im Vorraus!

Mit freundlichen Grüßen,
Arne Karstens
 
J

Ja

Guest
Arne Karstens schrieb:
Ich würde gerne Wissen, ob der Abschluss als Wirtschaftsingenieur als "technische Befähigung" gilt!
Ja, das reicht. Ich weiß von einem PA, der nur Wi-Ing ist.

(mal sehen, wie lange es dauert, bis wir vom "nur" zur Diskussion FH vs. Uni kommen... :)
 
P

Pneumochoc

Guest
Einspruch, Euer Ehren!

Wir haben es hier mit dem Problem vom Schluss des Einzelfalls auf die Allgemeinheit zu tun, den man auch als solchen erkennen sollte.

Logik ist:

Aus: "Du kennst einen Wi-Ing, der PA ist."
Folgt: "Es gibt mindestens einen Wi-Ing, der PA ist."

Mehr nicht. Jedenfalls folgt daraus nicht, dass jeder Wi-Ing PA werden kann.

Es kommt vielmehr auf den Einzelfall an, also darauf, wie technisch das spezielle Studium ausgerichtet war.

Außerdem könnte es für einen Wi-Ing zumindest schwierig sein, eine praktisch technische Tätigkeit zu finden, wenn er nicht vorher eine Schrauberlehre gemacht hat.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Genau, fragt doch bitte in solchen Fällen gleich beim DPMA nach. Alles andere ist doch nur Spekulation. Es gibt ein paar Fächer, die ganz sicher akzeptiert werden. Aber die kennt man mittlerweile.
 
W

wirt.-ing

Guest
Der bekannte, zitierte Wirtschaftsingenieur ist aber meines Wissens auch zusätzlich ein normaler Dipl.-Ing.
 
P

Pneumochoc

Guest
Man beachte: Es kommt hier nicht auf den akademischen Grad an. Die Bedingung lautet "technisches oder naturwissenschaftliches Studium".
 
J

jojo

Guest
Originalantwort DPMA:

Das Studium ist grundsätzlich zugelassen. Es muss jedoch nachgewiesen werden, dass mindestens 50% des Studiums technischen Inhalts war. Also ne Mail an Gemünden, Trier oder die gute Frau Horoba mit der Bitte, Dir einen solchen Nachweis zu erstellen. :)

MfG
Jojo
 

PAKi

Schreiber
Der obigen Antwort kann ich beipflichten.

Es stellt kein Problem dar, als Dipl.-Wirtsch.-Ing. (Univ.) zugelassen zu werden, sofern man nachweisen kann, daß der Anteil der technischen Fächer wenigstens 50% beträgt. Hierbei wird interessanterweise Mathematik (Geisteswissenschaft) nicht mitgerechnet.

Darüber hinaus muß man 1 Jahr praktische Tätigkeit nachweisen. Das Amt bricht das Jahr auf die Anzahl geleisteter Stunden herunter: 52 Wochen * 40 Stunden/Woche = 2080 Stunden. Wie man die zusammenkriegt, ist egal. Problematisch wird es nur, wenn die Wochenstundenzahl (wie in Deutschland noch fast immer die Regel) unter 40 Stunden/Woche liegt. Da muß man auf jeden Fall mehr als 52 Wochen nachweisen (können).

Übrigens wird auch Systemadministration als technische Tätigkeit angekannt -- beispielsweise im Rahmen einer befristeten Vollzeit-Tätigkeit an einem Hochschulinstitut .

PAKi
 
G

GAST_DELETE

Guest
Es gibt in der Tat einige Wi-Ing-PAe. Ich kenne aber zumindest zwei, die selber von sich sagen, dass sie Schmalpur-Ingenieure seien. Im Bereich E-Technik müssen die beiden recht schnell die Segel streichen. Schon der Unterschied zwischen elektr. Strom und Spannung ist wenigstens einem nicht klar.

Formal man man auch als Wi-Ing. qualifiziert sein. Ob man es tatsächlich ist, ist aber eine ganz andere Frage. Die sollte man sich zuerst selber beantworten.
 
Z

Zustimmer

Guest
Gast schrieb:
Es gibt in der Tat einige Wi-Ing-PAe. Ich kenne aber zumindest zwei, die selber von sich sagen, dass sie Schmalpur-Ingenieure seien. Im Bereich E-Technik müssen die beiden recht schnell die Segel streichen. Schon der Unterschied zwischen elektr. Strom und Spannung ist wenigstens einem nicht klar.

Formal man man auch als Wi-Ing. qualifiziert sein. Ob man es tatsächlich ist, ist aber eine ganz andere Frage. Die sollte man sich zuerst selber beantworten.
Stimmt!!
 
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