Larachen-10
Vielschreiber
Liebe Leute, liebe Leser,
vor einem halben Jahr habe ich meine Patentanmeldung eingereicht. Die Schrift wurde bereits an diverse Übersetzungsinstitute übermittelt.
Der Prüftbereicht hat nun kleinere Mängel aufgedeckt, deren Behebung zu einer Einschränkung des Schutzes führen würde.
Daher denke ich darüber nach, ob ich die Anmeldung nicht ändere und erneut anmelde.
Frage 1:
Rhetorische Frage. Könnte die Übermittlung an die Übersetzer zu Konflikten führen, sofern diese vor der erneuten Anmeldung erfolgte? Überschaubarer Personenkreis von 4 - 5 Übersetzern.
Frage 2: Könnte die erste Anmeldung - sofern noch keine Offenlegungsschrift veranlasst wurde - neuheitsschädlich sein?
vor einem halben Jahr habe ich meine Patentanmeldung eingereicht. Die Schrift wurde bereits an diverse Übersetzungsinstitute übermittelt.
Der Prüftbereicht hat nun kleinere Mängel aufgedeckt, deren Behebung zu einer Einschränkung des Schutzes führen würde.
Daher denke ich darüber nach, ob ich die Anmeldung nicht ändere und erneut anmelde.
Frage 1:
Rhetorische Frage. Könnte die Übermittlung an die Übersetzer zu Konflikten führen, sofern diese vor der erneuten Anmeldung erfolgte? Überschaubarer Personenkreis von 4 - 5 Übersetzern.
Frage 2: Könnte die erste Anmeldung - sofern noch keine Offenlegungsschrift veranlasst wurde - neuheitsschädlich sein?