Partnerschaftsbonus zusätzlich zu Elterngeld im Amtsjahr

Hoffee

BRONZE - Mitglied
Hallo Ihr lieben,

ich werde im 10. Lebensmonate meines Kindes in Amtsjahr gehen. Während meines Amtsjahres wird mein Mann die Elternzeit nehmen und teilweise Elterngeldplus beauftragen. Ich bin gerade auf den Partnerschaftsbonus gestoßen. Die Voraussetzung des Bonus ist wie folgt:

Beide Elternteile können 2 bis 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus als Partnerschaftsbonusmonate beziehen, wenn sie in mindestens 2 aufeinanderfolgenden Monaten gleichzeitig mit 24 bis 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Lebensmonats erwerbstätig sind.

Nach meinem Verständnis erfülle ich im Amtsjahr die Voraussetzung nicht, weil die Praktika bei DPMA und BPatG unentgeltlich sind und ich max. 15. Wochenstunden erwerbstätig sein dürfte.

Ist mein Verständnis richtig? oder hat jemand oder Partner/(in) den Bonus bekommen während des Amtsjahres bekommen?

Vielen Dank und Liebe Grüße
Hoffee
 

Cingetorix

Schreiber
Hallo Hoffee,

man könnte auch die Auffassung vertreten, dass du im Amtsjahr die o.g. Anforderungen erfüllst, da du dann
1. beim Staat angestellt bist (soweit ich weiß, ist das so im Amtsjahr) und
2. deine Tätigkeit - obwohl sie nicht mit Entgelt entlohnt wird - zumindest perspektivisch auf einen wirtschaftlichen Erwerb ausgerichtet ist. (Beispielsweise kann ja ein Selbstständiger 4 Monate lang Konzepte schreiben, ohne Umsatz zu machen, während er aber doch seiner Arbeit nachgeht.)

Ich würde einen Beratungstermin bei der Elterngeldstelle machen und die Angelegenheit offen besprechen.
Beste Grüße
 

Hoffee

BRONZE - Mitglied
Hallo Hoffee,

man könnte auch die Auffassung vertreten, dass du im Amtsjahr die o.g. Anforderungen erfüllst, da du dann
1. beim Staat angestellt bist (soweit ich weiß, ist das so im Amtsjahr) und
2. deine Tätigkeit - obwohl sie nicht mit Entgelt entlohnt wird - zumindest perspektivisch auf einen wirtschaftlichen Erwerb ausgerichtet ist. (Beispielsweise kann ja ein Selbstständiger 4 Monate lang Konzepte schreiben, ohne Umsatz zu machen, während er aber doch seiner Arbeit nachgeht.)

Ich würde einen Beratungstermin bei der Elterngeldstelle machen und die Angelegenheit offen besprechen.
Beste Grüße
Vielen Dank für die Antwort!
 

cotardious

BRONZE - Mitglied
Liebe Hoffee,
Wenn du da Näheres erfahren konntest, wäre ich für's Teilen dankbar, da ich mich in einer ähnlichen Position befinden werde.
LG
 
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