Hallo,
ich denke, wir müssen hier unterscheiden zwischen denen die
die PA Ausbildung gemacht haben und Jura studiert haben,
bzw. dieses so vorhaben einerseits, und denen, die "nur" ein
techn.-natw. Studium gemacht haben und zusätzlich Jura studiert
haben, bzw. wollen, andererseits.
Zwar dürfen beide Mandanten überall vertreten (außer am BGH),
fraglich ist jedoch, ob zweitere es auch können.
Wer nur ein techn.-natw. Studium gemacht hat und dann Jura
studiert hat, hat noch keine Anmeldung geschrieben - eine
gute Anmeldung zu schreiben ist nicht einfach und erfordert
viel Erfahrung - keinen Bescheid erledigt, keinen Einspruch gemacht, ....
Schaut euch mal Einsprüche an, die von RAen gemacht sind. (EPA -
Online Akteneinsicht) Da stehen einem PA die Haare zu Berge...
Ich persönlich habe gerne einen RA auf der Gegenseite ;-)
Es gibt auch ein paar BK Entscheidungen, in denen sich
die Beschwerdeführer damit entschuldigt haben "nur" RAe
zu sein und keine zugel. Vertreter...
In sofern hat auch die EQE - mit all ihren Klippen - durchaus Sinn.
Zwischen "dürfen" und "können" ist eben immer noch ein
gewaltiger Unterschied...
Im übrigen sind nur PA in Nichtigkeits-Berufungen vor dem BGH
redeberechtigt, RA im Allgemeinen nicht (nur der am BGH zugel. RA)
Gruß,
Taiga