PA und Jurist??

R

Robby

Guest
wenn ich meine ganzen tipp- und grammatikfehler sehe, denke ich, dass ich nicht zu den halbwegs intilligenten menschen gehöre. war wohl gut so, dass ich eins nach dem anderen mache. Überhaupt: Wozu der ganze Stress? Es geht doch auch so und man hat noch zeit für alles mögliche andere.
 
E

Ede

Guest
Kinder, wat soll denn das ? Nu habt ihr grade einen Beruf, da wollt ihr schon wieder nen neuen. Mehr abrechnen könnt ihr deswegen auch nicht (Vorsicht BRAGO !). Ich sage : Man braucht ja nich alles alleine machen. Vier Augen sehn eh mehr als zwei. Praxis is gefragt, Praxis, Theorie hamwa genuch, ihr ewige Studenten. Diese Juristen gehn uns eh auf den Keks, und genuch gibt davon auch. Lohnt sich der Aufwand würklich für einmal im Jahr Landgericht (wenns hochkommt ?).
 
E

Ede

Guest
Kinder, wat soll denn das ? Nu habt ihr grade einen Beruf, da wollt ihr schon wieder nen neuen. Mehr abrechnen könnt ihr deswegen auch nicht (Vorsicht BRAGO !). Ich sage : Man braucht ja nich alles alleine machen. Vier Augen sehn eh mehr als zwei. Praxis is gefragt, Praxis, Theorie hamwa genuch, ihr ewige Studenten. Diese Juristen gehn uns eh auf den Keks, und genuch gibt davon auch. Lohnt sich der Aufwand würklich für einmal im Jahr Landgericht (wenns hochkommt ?).
 
P

Patentanwalt

Guest
PA und Jurist?? Gerne !!!

Sehr geehrte Diskussionsteilnehmer,

ich möchte Ihnen allen raten, sich im Übermaß in irgendwelchen Studiengängen auszutoben, da dadurch die Chance für mich größer ist, Sie in echten Verfahren schlichtweg abzuservieren, weil Ihnen die praktische Erfahrung gänzlich fehlt ...

Spaß beiseite, lernen Sie einen Beruf (insbesondere bzgl. praktischer Erfahrungen), dann werden Sie später weniger Probleme haben.

Mit besten Grüßen

Ein Patentanwalt
 
M

Maggolino

Guest
Das sehe ich auch so wie Patentanwalt.

Die Juristerei auf FH-Niveau zu beherrschen ist für uns ausreichend und sinnvoll, da das Recht unserer Arbeit nur eine Struktur vorgibt, in der wir uns bewegen können müssen.

Wir müssen also nur unsere Insel kennen lernen und nicht lernen zu schwimmen, metaphorisch gesprochen.

Gruß

Maggo
 
M

Most

Guest
Rechtsschreibung ...

@ Robby:

Bei allem Respekt vor Deiner Person und der offensichtlichen Rechtschreibschwäche. Bitte in zukünftigen Beiträgen nicht "Intilligenz", sondern "Intelligenz" schreiben. Die Rechtschreibreform war ein Kniefall vor der Dummheit, wir müssen dies jedoch im Rahmen dieses Forums nicht weiter kultivieren und weitere Wortneuschöpfungen auf den Weg bringen ...

Most
 
P

Patentanwalt

Guest
@Maggolino:

Nicht ganz richtig, denn das Schwimmen erlernt man nur in echtem Wasser. Wir können natürlich die Bewegung in fiktivem Wasser nachahmen, was uns allerdings nicht vor dem Ertrinken in echtem Wasser bewahrt ....
 
T

TaigaWutz

Guest
Hallo,

ich denke, wir müssen hier unterscheiden zwischen denen die
die PA Ausbildung gemacht haben und Jura studiert haben,
bzw. dieses so vorhaben einerseits, und denen, die "nur" ein
techn.-natw. Studium gemacht haben und zusätzlich Jura studiert
haben, bzw. wollen, andererseits.

Zwar dürfen beide Mandanten überall vertreten (außer am BGH),
fraglich ist jedoch, ob zweitere es auch können.

Wer nur ein techn.-natw. Studium gemacht hat und dann Jura
studiert hat, hat noch keine Anmeldung geschrieben - eine
gute Anmeldung zu schreiben ist nicht einfach und erfordert
viel Erfahrung - keinen Bescheid erledigt, keinen Einspruch gemacht, ....

Schaut euch mal Einsprüche an, die von RAen gemacht sind. (EPA -
Online Akteneinsicht) Da stehen einem PA die Haare zu Berge...
Ich persönlich habe gerne einen RA auf der Gegenseite ;-)

Es gibt auch ein paar BK Entscheidungen, in denen sich
die Beschwerdeführer damit entschuldigt haben "nur" RAe
zu sein und keine zugel. Vertreter...

In sofern hat auch die EQE - mit all ihren Klippen - durchaus Sinn.

Zwischen "dürfen" und "können" ist eben immer noch ein
gewaltiger Unterschied...

Im übrigen sind nur PA in Nichtigkeits-Berufungen vor dem BGH
redeberechtigt, RA im Allgemeinen nicht (nur der am BGH zugel. RA)

Gruß,
Taiga
 
U

Unerfahrener

Guest
TaigaWutz schrieb:
Im übrigen sind nur PA in Nichtigkeits-Berufungen vor dem BGH
redeberechtigt, RA im Allgemeinen nicht (nur der am BGH zugel. RA)
Sind PA tatsächlich nur redeberechtigt? Bei dem rudimentären Wissen, das ich bisher habe, bin ich davon ausgegangen, dass PA sogar vertretungsberechtigt sind. Ist diese Annahme falsch?
 
M

Maggolino

Guest
@Patentanwalt:

Mit diesem Spruch zitiere ich meinen Theo-Physik-Prof, der sich damit auf den Unterschied zwischen Ingenieuren und Physikern bezog; der Ingenieur lernt seine Insel kennen und der Physiker lernt schwimmen (und muss dann erst die Insel kennen lernen).
Juristen haben zu Beginn ähnlich wie die Physiker eine sehr breite und konzeptionelle Basis (möchte ich behaupten), wir PA's in spe lernen nur "unsere Insel" en detail kennen.

Maggo
 
M

MynonA

Guest
Robby schrieb:
@Most: mit Rechtschreibreform hatte das wenig zu tun...
... vermutlich eher mit Markenrecht.

Sicher vertritt Mosts Kanzlei AMD und er möchte daher lieber keine mißbräuchliche Benutzung einer berühmten Marke der Gegenseite riskieren ... ;o)

M.
 
T

Taiga Wutz

Guest
@Unerfahrener:
Stimmt, hab blödsinn erzählt, um die Uhrzeit....

In Nichtigkeitsberufungen (§111 PatG) sind PA und RA (alle) vertretungsberechtigt.

Bei Rechtsbeschwerden (§102 PatG) ist "Auf Antrag eines
Beteiligten [ist] seinem Patentanwalt das Wort zu gestatten."
also Redeberechtigt.

Stimmts jetzt ???


Gruß,
Taiga
 
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